Zum Inhalt

24-Stunden-Betreuung - Fragwürdige Vertragsklauseln

Verträge für eine 24-Stunden-Betreuung enthalten oft prob­lematische Klauseln. Manche schließen die Gewährleistung und Schadenersatz aus oder sehen hohe Strafen vor, wenn man die Pflege­person nach ­Ablauf des Vertrages weiter beschäftigt.

Familie Z. benötigt für eine Angehörige eine 24-Stunden-Betreuung. Im Vertrag der Agen­tur, für die sich die Familie entscheidet, steht, dass die vermittelten Pflegekräfte nach ­Beendigung des Vermittlungsvertrages nicht direkt weiter beschäftigt werden dürfen. Andernfalls droht eine Abschlagszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Für VKI-Pflegerechtsexpertin Ulrike Docekal sind derartige ­Klauseln problematisch: „Inzwischen liegen einige Gerichtsentscheidungen dazu vor.

Konkurrenzklauseln

Zwar sind derartige Konkurrenzklauseln nicht grundsätzlich verboten, ihre Zulässigkeit ist aber im Einzelfall zu prüfen. Vor allem Vereinbarungen über exorbitant hohe Strafen oder ein in keiner Richtung beschränktes Weiterbeschäftigungsverbot können nichtig sein. Gleiches gilt, wenn die Formulierungen unklar sind." Die Juristin rät dazu, sich vor der Vertragsunterzeichnung von einer kompetenten Stelle beraten zu lassen.

Haftung und Gewährleistung

Vorsicht geboten ist auch bei Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen, wie sie ebenfalls in vielen Verträgen zu finden sind. „Damit versuchen Agenturen, sich von ihrer Hauptleistungspflicht zu entbinden, nämlich davon, geeignete Betreuungspersonen zu vermitteln. Mit dem Hinweis, dass die Betreuungsperson selbstständig tätig ist, soll jegliche Haftung der Agentur für eine fehlerhafte Auswahl ausgeschlossen werden“, sagt Ulrike Docekal. Dies ist für die Expertin mit dem im Bereich der Pflege und Betreuung besonders hoch anzusetzenden Sorgfaltsmaßstab unvereinbar.

Rügepflicht des Kunden?

Nicht akzeptabel sind auch viel zu kurze Reklamationsfristen. Formulierungen wie „der Auftraggeber hat innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Aufnahme der ­Tätigkeit der Personenbetreuerin das Recht, Einwände gegen die Personen­betreuerin zu erheben und diese dem Auftragnehmer mitzuteilen“ sind rechtswidrig.

Rügepflicht des Kunden?

Das Konsumentenschutzgesetz kenne, so Juristin Docekal, keine Einschränkung der Gewährleistung durch Rügepflichten des Verbrauchers. "Es geht nicht notwendigerweise darum, dass einfach die Chemie nicht stimmt, sondern auch um Fälle, wo ausgezeichnete Deutschkenntnisse der Betreuungskraft vereinbart waren, oder dass ­diese einen Führerschein besitzt. Hat die Pflegekraft diese Kenntnisse nicht, so hat die Agentur eine mangelhafte Leistung ­erbracht.“

Umfassend und verständlich

Für Heimverträge wie für Betreuungsver­träge gleichermaßen ist auch ein besonders hoher Transparenzmaßstab anzulegen. „Die Verträge müssen umfassend und gleich­zeitig einfach zu verstehen sein. Außerdem sind die Regeln des Konsumentenschutz­gesetzes (KSchG) einzuhalten. Andernfalls sind die Verträge unwirksam. Der VKI hat in der Vergangenheit deshalb bereits mehrere Anbieter erfolgreich geklagt“, sagt VKI-­Juristin Ulrike Docekal.

Lesen Sie alle KONSUMENT-Artikel zum Schlagwort Altenpflege

 

Tipps

  • Beraten lassen: Lesen Sie den Vermittlungsvertrag vor der Unterzeichnung genau durch. Sind darin Konkurrenz­klauseln, Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse oder unzulässige Reklama­tionsfristen enthalten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Dies ist etwa beim VKI oder beim BürgerInnenservice des Sozialministeriums möglich.
  • Leistungsumfang und Ersatzkräfte: Achten Sie darauf, dass im Betreuungsvertrag alle mündlich zugesagten Leistungen genau festgehalten sind. Besonders wichtig sind auch Regelungen zu möglichen Ersatzkräften.
  • Vereinbarte Leistungen: Verfügen die Betreuungspersonen etwa nicht über die geforderten Deutschkenntnisse oder besitzen sie keinen Führerschein, obwohl dies vertraglich vereinbart wurde, hat die Agentur eine mangelhafte Leistung erbracht.

Buchtipp: "Der Pflege-Ratgeber"

Der Pflege-Ratgeber, 2. Auflage

www.konsument.at/pflege-ratgeber

Etwa 450.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld, sind also auf Betreuung und Hilfe angewiesen. Ihre Angehörigen stehen vor der Herausforderung, deren Pflege zu organisieren. Doch welche Möglichkeiten gibt es? Kann der oder die Betroffene zu Hause betreut werden oder ist ein Heim die bessere Lösung? Wie findet man einen guten Pflegedienst oder das passende Heim? Wo erhält man Rat und Hilfe? Und schließlich: Was kostet das alles? Der "Pflege-Ratgeber“ unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um dieses schwierige Thema.

Aus dem Inhalt

  • Pflege organisieren und finanzieren
  • Unterstützung für Angehörige
  • Pflegegeld und private Vorsorge 
  • Pflegeheim und Heimvertrag 
  • 24-Stunden-Betreuung
  • Das neue Erwachsenenschutzrecht 
  • Sterbehilfe

320 Seiten, € 24,90 + Versand; ISBN 978-3-7093-0630-7

 

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Gesundheits- und Krankenpflege: Fehler vermeiden

Immer mehr Menschen brauchen Pflege. Vielfach wird diese durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte geleistet. Dabei gilt es, die Pflegemaßnahmen sorgfältig auszuwählen.

premium

Erben und Vorsorge - Klare Regeln

Möchte man vermeiden, dass nach dem eigenen Ableben die Familie zerbricht, so braucht es oft mehr als nur Verfügungen über die Vermögensaufteilung.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang