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Abschleppen - Schnapp, und weg!

Wenn Ihr Auto am helllichten Tag verschwindet, ist es nicht unbedingt gestohlen worden.

Wien, 1974: Eine Wohnung steht in Flammen. Die Feuerwehr kann nicht helfen, denn „wild“ geparkte Autos behindern die Zufahrt. Eine betagte Frau kommt ums Leben.

Fahrzeuge, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen behindern, können seither durch die Behörde entfernt, also abgeschleppt werden. Die rechtliche Basis dafür ist § 89a der Staßenverkehrsordnung. Dort sind auch Beispiele für Verkehrsbeeinträchtigungen aufgelistet: wenn der öffentliche Verkehr (Schienenfahrzeuge und Linienbusse) behindert, Gehsteige, Schutzwege, Behindertenrampen oder Radfahrerüberfahrten unbenützbar, Ladezonen, Behindertenparkplätze, Autobusabstellplätze oder Taxistandplätze verstellt sind. Auch andere als im Gesetz ausdrücklich genannte Gründe sind zulässig, etwa eine Behinderung durch das Ignorieren der 5-Meter-Zone bei Kreuzungen.

Es muss nichts passiert sein

Es reicht, dass ein abgestelltes Fahrzeug hätte zum Hindernis werden können, um die Entfernung zu veranlassen. Eine konkrete Behinderung muss noch nicht vorliegen. Einige Feinheiten aus der Praxis:

  • Wenn Sie argumentieren, dass in der Ladezone „eh keiner laden wollte“, werden Sie damit abblitzen.
  • Gilt die Ladezone von 8 bis 12 Uhr und der Abschleppwagen erscheint erst um eins, müsste er unverrichteter Dinge wieder umkehren.
  • Sie kommen zu Ihrem PKW, und der Abschleppdienst ist schon am Werk: Sind die Ketten schon angelegt, aber das Auto befindet sich noch auf dem Boden, dürfen Sie dessen Rückgabe verlangen. Wenn es schon „schwebt“, ist es zu spät. Da heißt es: ins nächste Taxi und dem Wagen hinterherhetzen !
  • Wo Sie vor einer Woche Ihr Auto geparkt hatten, klafft nur eine Baugrube. Meist kein Grund zur Panik: Haben Sie das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt abgestellt, als noch kein Halteverbot „in Sicht“ war, darf es zwar entfernt werden. Aber Sie müssen keine Kosten dafür tragen. Anders, wenn am Vorabend bereits Hinweistafeln stehen und Sie dort parken, aber dann mit dem Wagen vor Inkrafttreten des Haltevebotes nicht weggefahren sind.
  • Vorsicht! Halteverbotstafeln bei Baustellen führen ein seltsames Eigenleben und wandern durch geheime Mächte hin und her. Manch Nichtsahnender fand sein Auto in der Kfz-Verwahrungsstelle wieder.

Nicht vorschnell zahlen!

Dort fallen Kosten für Abschleppen und Verwahrung an, in Wien 2090 Schilling plus 65 Schilling für jeden Tag, den das Auto auf dem Abstellplatz steht. Daher rasch abholen! Es ist ein Irrglaube, dass das Auto nur dann wieder herausgerückt wird, wenn man sofort zahlt. Wer meint, dass der Wagen zu Unrecht „kassiert“ wurde, kann die Zahlung verweigern. Dann erhält man einen Bescheid, gegen den man berufen kann. Dazu unbedingt rechtlichen Rat einholen. Kontrollieren Sie bei der Übernahme auch, ob das Fahrzeug bei der Amtshandlung beschädigt wurde. Falls ja, sofort reklamieren!

Privat ist alles anders

Bei Behinderungen auf Privatgrund ist keine Behörde zuständig. Hier muss derjenige, der am Wegfahren behindert wird, selbst aktiv werden, also den Abschleppwagen holen und vorerst selbst bezahlen.

  • Praxistipp: Jene Maßnahme wählen, die die geringsten Kosten verursacht, also etwa den eiligen Weg mit dem Taxi erledigen und vom Falschparker die Kosten ersetzen lassen. Sonst könnten Sie auf den Abschleppkosten „sitzen bleiben“.
  • Nicht privat ist es, wenn die auf der öffentlichen Straße gelegene Hauseinfahrt blockiert wird. Hier schreitet die Behörde ein – ohne „Blaulichtsteuer“.
  • Der (bezahlte) Garagenplatz ist verstellt: Garagenaufsicht informieren, sie hat für Ordnung zu sorgen.
  • In hartnäckigen, immer wiederkehrenden Fällen empfiehlt sich eine Besitzstörungsklage.

Nicht immer ist klar zu erkennen, dass es sich um Privatgrund handelt, zum Beispiel auf der Wiener Donauinsel. Die Parkplätze dort werden von einer Privatfirma verwaltet, die recht rigoros abschleppt und kassiert. Wer sich zu Unrecht geschröpft fühlt, könnte einen Prozess anstrengen, doch der Ausgang ist sehr ungewiss.

Das beste Rezept gegen Abgeschleppt-Werden: So parken, dass niemand behindert wird. Denn Abschleppen ist keine Schikane. Sondern mitunter sogar lebensrettend.

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