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Verbot vorerst abgewendet
Nach über fünfjährigem Tauziehen hat man sich in Brüssel darauf
geeinigt, das Problem zu vertagen. Im vergangenen November ist die
Musterschutzrichtlinie in Kraft getreten, die für Autoersatzteile eine
Nachdenkpause festlegt. Bis zum Jahr 2005 soll die Kommission Vorschläge für
eine endgültige Regelung vorlegen. Bis dahin können die Mitgliedsstaaten ihre
bestehenden Bestimmungen beibehalten; Änderungen sind nur in positivem Sinn
zulässig, das heißt, der freie Handel mit Ersatzteilen darf dadurch nicht
eingeschränkt, sondern muß liberalisiert werden.
Der Kult, den
Automobilhersteller um ihre Originalteile veranstalten, ist sachlich unhaltbar
und irreführend. Manche Nachbauteile halten länger als Originalteile. Vor allem
aber: Es gibt fast keine Originalteile mehr. Nahezu 80 Prozent der Teile eines
Autos werden außer Haus – von Zulieferern – erzeugt, bei Verschleißteilen sind
es so gut wie 100 Prozent. Renommierte Zulieferfirmen liefern Produkte
unterschiedlicher Qualität an Autohersteller ebenso wie an den freien Markt.
Die Autolobby läßt nichts unversucht, den Wettbewerb auszuschalten. So
sollten auch die Bord-Computer so programmiert werden, daß nur den
Vertragswerkstätten die Daten zur Verfügung stehen. Diese Computer zur
Abgaskontrolle während der Fahrt (On-Board-Diagnose) müssen ab 1. Jänner 2000 in
jedem neuen Modell installiert sein. Eine Datensperre hätte nicht nur freie
Werkstätten betroffen, sondern auch Pannenhelfer. Bei einer Panne am Freitag
nachmittag hätten Autofahrer bis zum Aufsperren einer Vertragswerkstatt am
Montag warten müssen. Eine Protestwelle hat diesen Schildbürgerstreich
verhindert. Die Ende des Vorjahres verabschiedete Richtlinie über
Kfz-Schadstoffemissionen fordert ausdrücklich, daß On-Board-Diagnosesysteme
„über einen nicht eingeschränkten und genormten Zugang“ verfügen müssen.