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Licht am Tag - Gesetzesnovelle

Ab 15. November verpflichtend.

Abblendlicht oder Tagfahrlicht ist zu verwenden

Gerade bei trübem Herbstwetter sollte man auch immer mit Licht fahren. Mit Dienstag, 15. November, ist es verpflichtend (die Missachtung wird aber vorerst nicht bestraft): Autofahrer müssen bei Tag entweder das Abblendlicht oder soweit vorhanden das (Energie sparende) Tagfahrlicht aufdrehen. Tagfahr-(Zusatz-) Leuchten kann man nachträglich einbauen lassen. Bei Leuchten mit ECE-Prüfzeichen ist keine behördliche Genehmigung erforderlich. Es ist aber empfehlenswert, mit dem Einbau (bis zur Klärung einiger offener Fragen) zuzuwarten.

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