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Mietwagenbuchungen: Kaution - AGBs genau durchlesen

"Ich habe gehört, dass man bei Mietwagenbuchungen genau aufpassen sollte, wie die Kaution zu hinterlegen ist. Was hat es damit auf sich?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Barbara Forster.

VKI-Reiserechtsexpertin Dr. Barbara Forster (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Barbara
Forster

AGB genau durchlesen

Lesen Sie sich vor der Buchung Ihres Mietautos in den AGB genau durch, wie die Kaution vor Ort zu entrichten ist. In der Regel wird eine Barzahlung nicht akzeptiert, sondern die Kaution ist per Kreditkarte zu hinterlegen. Häufige Einschränkungen sind: Die Kreditkarte muss auf denjenigen ausgestellt sein, der als Mieter am Voucher aufscheint und/oder der Hauptfahrer ist. Bisweilen muss es jene Kreditkarte sein, die bei der Onlinebuchung angegeben wurde.

Trifft eine oder mehrere Einschränkungen auf Ihre konkrete Mietwagenbuchung zu, dann kann das dazu führen, dass Sie, wenn Sie versuchen, mit einer anderen Karte zu bezahlen, den Mietwagen schlichtweg nicht bekommen. Hat man „Glück“, darf man vor Ort ein anderes Auto mieten – zu meist teureren Konditionen als zuvor. Zum Teil verrechnen Mietwagenfirmen aber sogar zusätzlich sehr hohe Stornokosten, so als ob Sie das Auto absichtlich nicht übernommen hätten.

Genereller Tipp: Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt, wie hoch die zu hinterlegende Kaution ist, und stellen Sie sicher, dass der Rahmen Ihrer Kreditkarte groß genug ist, damit die Kaution geblockt werden kann.

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