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Musikstreaming-Dienste - Wolken am Klanghimmel

Musicstreaming im Test: Mit Streaming-Diensten gelangen Musikfans schnell und einfach an ihre Lieblingstitel. Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit bleiben aber häufig auf der Strecke.

Hörqualität, Musikauswahl und Benutzung

Musikstreaming-Dienste werden immer populärer. Vor allem die junge Generation setzt bei der Verwaltung ihrer Hitsammlungen auf das Internet. Doch sind sie wirklich so nutzerfreundlich wie in ihrer Eigenwerbung immer angepriesen wird? Die Stiftung Warentest hat sich neun Musikstreaming-Anbieter im deutschsprachigen Markt angesehen und auf Hörqualität, Musikauswahl, Vielseitigkeit und Benutzung (stationär sowie mobil) und rechtliche Aspekte getestet. - Lesen Sie auch unsere Infos zu Google Play Music, Apple iTunes Match, Amazon Cloud Player.

Cloud-Computing im Vergleich

Das Prinzip Musikstreaming basiert auf Cloud-Computing. Die digitale Wolke (Cloud) ermöglicht die Speicherung und orts- und zeitungebundene Zugänglichkeit von Daten übers Internet (siehe auch Streaming-Plattformen 2/2012).

So funktioniert Musikstreaming

Die Musik liegt also in einem Speicher im Internet (der Cloud). Möchte der Nutzer einer Streaming-Plattform ein Lied hören, so wird während des Ladens auf das Endgerät (Computer, Smartphone, Tablet) bereits der Anfang des Songs abgespielt. Nach dem Abspielen verschwindet das Lied wieder aus dem Zwischenspeicher des Endgeräts, es erfolgt somit keine dauerhafte Speicherung des Musikstücks.

Alternative zu MP3-Downloads

Voraussetzung fürs Musikstreaming ist eine permanente Internetverbindung während des gesamten Vorganges. In der heutigen Zeit des mobilen Internets stellt dies allerdings keine Hürde mehr dar und ist eine wahre Alternative zu MP3-Downloads und dem Abspielen von CDs geworden.

Viel Musik zu top Qualität

Preis für's Streamen: 10 Euro im Monat

Beim Musikstreaming greifen meist mehrere Nutzer gleichzeitig auf ein Musikstück zu. Ein Qualitätsverlust oder eine Streamingverzögerung, wie mancher Nutzer befürchten mag, ist jedoch nicht die Folge. Für zehn Euro im Monat können Musikfans das Repertoire der Anbieter durchforsten und ihre eigenen Playlisten erstellen. Die meisten Plattformen bieten auch Musikempfehlungen und das Teilen über soziale Netzwerke wie Facebook an, damit auch die Freunde der Nutzer auf die Streaming-Plattform aufmerksam werden.

Guter Klang (mobil und stationär)

Die meisten der getesteten Streaming-Plattformen bieten ihren Kunden eine sehr gute Hörqualität bei der stationären (Computer) wie auch bei der mobilen (Smartphone, Tablet) Nutzung an. Je besser die Klangqualität ausfällt, desto mehr Datenvolumen wird beim Streaming verbraucht. Für mobile Nutzer mit einer geringen Flatrate ihres Mobilfunkanbieters kann das schon mal kritisch werden. Die Lösung: Premium-Nutzer können mittels WLAN ihre Musikauswahl auch offline verfügbar machen und auf ihr Handy oder Tablet laden. Somit steht dem Musikgenuss ohne Internetverbindung nichts mehr im Weg.

Große Musikauswahl

Auch das Repertoire an Musikstücken ist bei fast allen Anbietern mehr als zufriedenstellend. Im Test wurden jeweils 20 Alben aus den Bereichen Rock, Pop (national und international), Schlager, Jazz und Klassik auf den Plattformen gesucht und bis auf Sony Music und rara ("durchschnittlich") fielen die Trefferlisten ziemlich gut aus.

Manche Künstler verzichten auf Streaming

Einige bekannte und beliebte Künstler sind jedoch nirgends zu finden. Xavier Naidoo, Die Ärzte oder Die Toten Hosen etwa verzichten auf Streamingdienste, aus Sorge, ihre CD- oder Downloadverkäufe könnten darunter leiden. Andere Künstler wiederum haben Exklusivverträge mit einzelnen Plattformen und sind nur dort auffindbar (Metallica z.B. gibt es nur bei Spotify).

Schwachstellen der Anbieter

Mängel bei der Nutzerfreundlichkeit ...

Ein Nachteil der Streaming-Dienste ist, dass alle Lieder verschwinden, sobald die Plattform nicht mehr existiert oder man sich dort abmeldet. Der Nutzer besitzt somit das Nutzungsrecht nur solange er Kunde bei der Plattform ist, bzw. diese auf dem Markt bleibt. Dieses Problem ist bei Musikdownloads oder CD-Käufen nicht gegeben. Hier erwirbt man Lieder gegen ein Entgelt und besitzt diese auch für immer, sofern der Datenträger nicht verloren geht.

... und den AGB ...

Größtes Manko (ausgenommen simfy und Juke ) sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vielerlei Lücken und unzulässige Klauseln erschweren den Usern die Nutzung sowie die Kündigung des Accounts. Teilweise sind die Vertragsinhalte für Kunden schwer zu finden und werden somit vor Vertragsabschluss nicht gelesen. Auch bei technischen Problemen oder Nutzerfragen fühlen sich einige Anbieter nicht zuständig und übernehmen keine Haftung im Falle des Verlusts von Musikstücken.

... sowie den Nutzerdaten

Problematisch sind auch die Informationen bezüglich des Umgangs mit den Nutzerdaten, speziell im Falle einer Kündigung. Ganz zu schweigen von den tatsächlich auftretenden Datenschutzmängeln bei der mobilen App von Deezer. Diese sendet Benutzername und Passwort unverschlüsselt mit und ist daher als äußerst kritisch einzustufen.

Testtabelle: Musikstreaming-Dienste

Anbieter: die guten, die anständigen und die schlechten

Gut geeignet

 simfy - Musikstreaming (Bild: simfy.at) Spotify - Musikstreaming (Bild: Spotify.at)

WiMP - Musikstreaming (Bild: WiMP.de)

 

Neben dem großen Repertoire an Liedern und Alben bieten simfy, Spotify und WiMP ihren Usern auch sehr gute Hörqualität bei der stationären und mobilen Nutzung. Spotify hat mittlerweile als einzige Plattform neben dem Premium-Bezahl-Paket auch ein kostenloses, werbefinanziertes Angebot im Repertoire. Allenfalls auftretende Mängel in den AGB waren bei simfy sehr gering, bei WiMP gering, bei Spotify jedoch gravierend. 

Ganz in Ordnung

JUKE - Musikstreaming (Bild: myjuke.at)   Napster - Musikstreaming (Bild: napster.at) 

Auch JUKE und Napster konnten bei der Klangqualität sehr überzeugen – mit einer kleinen Ausnahme: bei der mobilen Nutzung von Juke, wobei auch diese immer noch gut ausfiel und den meisten Hörern beim Abspielen unterwegs nicht auffallen würde. Menüführung und Suchfunktion der Juke-App überzeugten eher weniger. Während Juke der einzige Anbieter war, dessen AGB keine Mängel aufwiesen, beinhalteten jene von Napster sehr deutliche Klausel-Verstöße. 

Finger weg!

Sony Music - Musikstreaming (Bild: sonyentertainmentnetwork.com)  Deezer - Musikstreaming (Bild: deezer.com)

 Rdio - Musikstreaming (Bild: rdio.com)

rara - Musikstreaming (Bild: rara.com) 

Die Soundqualität von Rdio und Deezer ist etwas besser als jene von Sony Music und rara. Die Beurteilung des Musikrepertoires sowie der mobilen Apps fiel bei Sony Music und rara weniger gut aus. Die Smartphone-App von Deezer ist als sehr kritisch einzustufen, da sie Benutzername und Passwort unverschlüsselt mitsendet. Bei allen vier Anbietern sind die AGB für die Nutzer benachteiligend. Nach Angaben der Anbieter werden die AGB von Rdio und Deezer überarbeitet.

Eigene Musikwolke: Google Play Music, Apple iTunes Match, Amazon Cloud Player

Google, Apple und Amazon bieten ihren Kunden an, dass sie ihre eigene Musik, die sie auf der Festplatte gespeichert haben, in die Cloud laden können. Durch einen Musikabgleich mit der Festplatte werden alle Musikstücke, die nicht von Google, Apple oder Amazon downgeloadet wurden, in die Onlinemediathek hochgeladen. Dieser Musikspeicher steht den Usern dann wiederum auf diversen internetfähigen Endgeräten mittels Streaming zur Verfügung.

 

Google Play Music

Google Play Music (Bild: Google)     

BEURTEILUNG: gut, kostenlos
 

  • Google-Lieder:
    alle im Play-Store downgeloadeten Songs
  • eigene Lieder:
    gratis Musikspeicher für 20.000 upgeloadete Songs
  • Musikabgleich funktioniert gut:
    erkannte Lieder: 22 von 25

Apple iTunes Match

Apple iTunes Match (Bild: Apple) 

BEURTEILUNG: gut, teuer
 

  • Apple-Lieder:
    alle bei iTunes downgeloadeten Songs
  • eigene Lieder:
    25 €/Jahr für 25.000 upgeloadete Songs
  • Musikabgleich funktioniert sehr gut:
    erkannte Lieder: 25 von 25

Amazon Cloud Player 

Amazon Cloud Player (Bild: Amazon) 


BEURTEILUNG: durchschnittlich, kostenlos
 

  • Amazon-Lieder:
    alle bei Amazon downgeloadeten Songs
  • eigene Lieder:
    250 upgeloadete Songs gratis, Speichererweiterung auf 250.000 Songs für 25 €/Jahr
  • Musikabgleich funktioniert durchschnittlich:
    erkannte Lieder: 17 von 25

Vor- und Nachteile von Musikstreaming


VORTEILE 

Vorteile

Nicht orts- und zeitgebunden. Die Musik ist überall und jederzeit zugänglich und abrufbar, wo eine Internetverbindung besteht.

Kein Verlust der Musik. Die einzelnen Songs können nicht verloren gehen, da sie in der Cloud (im Internet) gespeichert sind.

Musikauswahl. Die meisten Streaming-Anbieter haben eine große Auswahl an Musikstücken (> 2 Millionen Lieder), die stetig anwächst.

Kein Speichermedium. Streaming benötigt nur einen kleinen Zwischenspeicher während der Nutzung. Eine Festplatte, ein MP3-Player oder CD-Recorder als Speichermedium bzw. Abspielgerät ist nicht erforderlich.

Offline-Nutzung. Bei den Premium-Bezahl-Accounts ist auch eine Offline-Nutzung möglich. Dies ist jedoch mit einer monatlichen Pauschale (maximal 10 €) verbunden.

Klangqualität. Die Qualität der gestreamten Musikstücke ist gut. Es gibt kaum hörbare Unterschiede zwischen der mobilen (Smartphone, Tablet) und der stationären (Computer) Nutzung.

Handhabung. Das Kreieren von eigenen Abspiellisten und Musikempfehlungen ist möglich.

Testphase. Fast alle Anbieter ermöglichen ihren Kunden eine kostenlose Testphase. Diese geht allerdings nach Ablauf bei einigen Plattformen (simfy, WiMP, Napster, Sony Music) automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. 

 


NACHTEILE 

Nachteile

Internetverbindung. Voraussetzung für das Abspielen von Musik ist eine permanente Internetverbindung. Nur bei Premium-Bezahl-Paketen ist auch eine Offline-Nutzung möglich. In einzelnen Fällen müssen bei der stationären Nutzung eigene Programme zum Abspielen downgeloadet werden (z.B. Spotify, WiMP).

Rechte auf Zeit. Die Musik kann nur so lange gestreamt werden, wie man Kunde der Plattform ist. Wird das Konto gelöscht oder verschwindet die Plattform vom Markt, gehen auch sämtliche Rechte des Liederabspielens verloren. Der User besitzt somit das Musikstück nicht, sondern erwirbt nur die Abspiel-/Nutzungsrechte.

Musikauswahl. Trotz des großen Angebots an Liedern findet man nicht jeden Künstler auf allen Plattformen. Einige Künstler haben Exklusivverträge mit ausgewählten Anbietern (z.B. Metallica mit Spotify). Andere verzichten aus kommerziellen Gründen gänzlich darauf, ihre Musikstücke zum Streamen freizugeben.

Datenvolumen. Beim Streaming unterwegs wird das verfügbare Datenvolumen des Mobilfunkvertrags rasch ausgeschöpft.

Keine Parallelnutzung. Eine parallele Streaming-Nutzung auf mehreren Geräten ist nicht möglich. Eine Teilung des Zugangs muss somit abgestimmt werden.

Werbung. Wenn man für das Musikstreaming nicht bezahlen möchte, also kein Premium-User ist, gibt es lästige Werbeunterbrechungen.

AGB. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen häufig Lücken und unverständliche Klauseln auf, welche die Nutzer benachteiligen.

Kundeninformation. Die Hilfestellung bei technischen Problemen ist bei fast allen Anbietern mangelhaft.

Datenschutz. Einige Anbieter haben einen lockeren Umgang mit Nutzerdaten und können z.B. das Abspielgerät eindeutig erkennen (etwa Deezer).

Zusammenfassung

  • Repertoire mitunter lückenhaft. Die Auswahl ist riesig, aber prominente Namen fehlen.
  • Guter Klang. Die Klangqualität kann fast durchwegs überzeugen.
  • Schwachstelle Geschäftsbedingungen. Unfaire Klauseln und der sorglose Umgang mit Nutzerdaten sind ein Problem.
  • Testphase nutzen. Fast alle Dienste bieten eine kostenlose Schnuppermöglichkeit.

Testkriterien

Im Test: 9 deutschsprachige Streamingdienste (Premiumangebot)
Mindestvoraussetzung: Alle laufen unter Windows-PC, Mac OS, iOS und Android
Anbieterwahl: Januar 2013
Erhebungszeitraum: März bis Mai 2013

Abwertungen
Waren Mängel in den AGB deutlich bzw. sehr deutlich, wurde das Qualitätsurteil um eine halbe bzw. eine Note abgewertet. War der Datenschutz der Apps sehr kritisch, wurde das Qualitätsurteil um eine Note abgewertet.

Hörqualität: 30%
Es wurde ein Hörtest mit drei verschiedenen Musikstücken mit fünf geschulten Probanden in zwei Szenarien durchgeführt (Richtlinie ITU-R BS 1534): Hörqualität bei stationärer Nutzung (gute Datenrate) und Hörqualität bei mobiler Nutzung mit gedrosselter Qualität (simuliert mit 200 kbit/s). Als Referenz galt die jeweilige Audio-CD.

Repertoire: 25%
Pro Dienst wurden 100 Alben auf fünf verschiedenen Musiksparten auf Verfügbarkeit kontrolliert: Rock/Pop national und international, Schlager, Jazz und Klassik. Grundlage waren Chartlisten und Expertenmeinungen.

Vielseitigkeit und Benutzung: 25%
Ein Experte prüfte die Vielseitigkeit z.B. die Unterstützung verschiedener Systeme und Funktionen. Ebenso die Qualität der Informationen, z.B. die über den Künstler. Bei der Benutzung am Computer interessierte uns u.a., wie gut sich Dienste installieren lassen. Analog dazu wurde die Benutzung am Smartphone geprüft.

Information und Verträge: 20%
Verträge: u.a. die Vielfalt der Vertragsarten und der Zahlungsarten. Welche Informationen findet der Nutzer u.a. über den Anbieter selbst?
Umgang mit Nutzerdaten: z.B. Passwortschutz, Verbraucherfreundlichkeit der Datenschutzerklärung.

Datenschutz Smartphone-App: 0%
Der Datenverkehr der Android- und iOS-Apps wurde protokolliert und analysiert. Wenn das Passwort unverschlüsselt gesendet wurde, lautete der Datenschutz sehr kritisch. Wurden Daten gesendet, die die App nicht zum Funktionieren braucht, z.B. eine eindeutige Geräteerkennung, lautete der Datenschutz kritisch.
Mängel in den AGB: Ein Experte prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Klauselverstöße.

Reaktion von Deezer

Der Musik-Streamingdienst Deezer hat bereits auf das schlechte Testergebnis reagiert. Einige Beanstandungen der damals getesteten Version (März - Mai 2013) wurden im letzten Update Ende Juni 2013 behoben.

Laut Anbieterangaben wurden dabei unter anderem die bei der Testversion beanstandeten Sicherheitsmängel beseitigt. "Es besteht keine Gefährdung bei Nutzung des Dienstes mehr", ist die Aussage des Anbieters. Außerdem ist die Überarbeitung der AGB bereits im Gange.

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