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Tipps für Konsumenten
- Wenn Sie das Spielzeug bestellt haben und nicht mehr wollen, können Sie bei Kauf im Internet (oder telefonisch) unter Umständen noch vom 14-tägigen Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware Gebrauch machen.
- Wenn diese Frist verstrichen ist, können Sie unserer Ansicht nach wegen Mängeln, etwa den oben geschilderten Sicherheitsbedenken, Gebrauch von Ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht machen. Die VKI-Beratung unterstützt sie bei Problemen.
- Wenn Sie die Bedenken der Konsumentenschützer teilen – beschweren Sie sich beim Handel und den Herstellern.
- Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist.
- Sehen Sie sich an, wie die Puppe auf Fragen reagiert. Sie wird mit vorprogrammierten Sätzen geliefert, kann sich aber auch Antworten aus dem Internet beschaffen.
- Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen.