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Ersatzrufnummer nach Portierung - Gesetzliche Verpflichtung

"Nach der Übertragung unserer Handynummern zum neuen Provider rund einen Monat vor Vertragsablauf wurden uns vom alten Anbieter Ersatzrufnummern zugeteilt. Wozu soll das gut sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Irene Randa.

Irene Randa (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Irene
Randa

Aufrechtes Vertragsverhältnis

Rufnummernportierungen erfolgen üblicherweise vor dem Ende des alten Vertrages (erst seit März 2016 ist die Antragstellung auch noch 14 Tage nach Vertragsablauf möglich). Der alte Anbieter ist dann gesetzlich dazu verpflichtet, kostenlose Ersatzrufnummern bereitzustellen, da er ja aufgrund eines aufrechten Vertragsverhältnisses sonst seine Dienste nicht anbieten könnte. Sie können mit den neuen Rufnummern also den alten Vertrag bis zu seinem Ende weiter nutzen, müssen aber nicht.

Rechtzeitige Kündigung des alten Vertrages

Die Portierung kostet seit März übrigens nur noch maximal 9 statt 15 Euro pro Rufnummer, die vorher einzuholende NÜVI-Information 1 statt 4 Euro. Was man dabei nicht übersehen darf: Der erste Schritt ist die rechtzeitige Kündigung des alten Vertrages. Die Kündigungsfrist kann sich auf bis zu drei Monate belaufen.


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