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"Maximal erreichbare Geschwindigkeit im geteilten Netz"
All das wäre halb so schlimm, würden die versprochenen Geschwindigkeiten auch tatsächlich erreicht. Da gibt man vielleicht schon einmal gerne einige Euro mehr aus. Das ist aber keineswegs (automatisch) der Fall. Und das wissen die Anbieter auch. Sie schützen sich deshalb mit einer Generalklausel die da meist lautet: "Maximal erreichbare Geschwindigkeit im geteilten Netz". Von dem was sie "minimal" anzubieten haben, ist nicht die Rede. Und was man unter geteiltem Netz zu verstehen hat, wird auch nicht klar gesagt.
21 Mbit/s versprochen, 0,2 Mbit/s geliefert
So beklagt beispielsweise Herr Bernhard M.: "Mein Orange-Mobilzugang im 13. Wiener Gemeindebezirk verspricht 21 Mbit/s. Ich erreiche aber im Schnitt nur 0,2 Mbit/s, also gerade einmal ein Hundertstel. Und zwar konstant, egal zu welcher Tageszeit, egal mit welchen Endgeräten. Damit ist nicht vernünftig zu arbeiten."
Pech gehabt. Das ist zwar so, als würde man sich beim Heurigen 1 Liter Grünen Veltliner bestellen, aber nur ein halbes Stamperl bekommen. Schließlich wollen ja auch die anderen Gäste im "geteilten Netz" des Wirtes etwas trinken - aber die Generalklausel der Anbieter macht dies halt (noch) möglich.
Schwacher Trost für den Mobilfunk-Kunden: Er ist mit seinem Problem nicht allein. Und genau das zeigt der RTR-Netztest.
Kommentare
Technisch wäre wohl die von ihnen angedachte Zugangsbeschränkung machbar, also eine Verbindung zwischen gebuchtem Datenvolumen und erlaubter Nutzung einer bestimmten Generation der Mobilfunktechnologie (GPS oder UMTS). Dies müsste aber in Ihrem Vertrag beziehungsweise in den AGBs des Anbieters festgehalten sein. Uns ist in Österreich keine solche Knebelung durch einen Provider bekannt - was uns auch eine Rückfrage bei der RTR bestätigte.
Wenn Sie an Ihrem Standort regelmäßig nur einen Datendurchsatz von 1 Mbit/s erhalten (und damit sind sie ja nicht alleine, wie die Ergebnisse des RTR-Netztests zeigen) würde somit der Umstieg auf einen Vertrag mit höherer, maximal möglicher Durchsatzgeschwindigkeit mit Hinblick auf die Auswahl des GSM- oder UMTS-Netzwerks nichts bringen. In diesem Fall gibt wohl die Funkzelle Ihres Anbieters an Ihrem Standard-Ort einfach nicht mehr her. - Abhilfe könnten sie hier nur durch einen Wechsel bewerkstelligen. Und zwar Ihres Dienstanbieters und/oder der von Ihnen benutzten Mobilfunktechnologie.
Anbieterwechsel: Sehen Sie sich auf der Ergebniskarte des RTR-Netztests die Werte anderer Teilnehmer in Ihrer Nachbarschaft an. Haben auch andere Kunden Ihres Anbieters in dem Gebiet so geringe Werte, jene eines anderen Providers aber deutlich höhere, wäre ein Wechsel zum "schnelleren Anbieter" wohl bereits ausreichend.
Technologiewechsel: Ziehen Sie ein Upgrade auf LTE, die 4. Generation der Mobilfunktechnik, in Betracht, sofern (a) Ihr Dienstanbieter LTE anbietet und (b) Ihre Hardware diese Technologie überhaupt unterstützt. Damit würde eine Verbesserung sehr wahrscheinlich, ist gleichwohl aber nicht garantiert.
Ihr KONSUMENT-Team