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Nachbarschaftsrecht: Obstbaum - Äste reichen über den Zaun

"Hätten Sie es gewusst?" - die Konsument-Frage: Vom Obstbaum Ihres Nachbarn reichen Äste über den Zaun. Wem gehören die Früchte auf den Ästen, die über Ihr Grundstück ragen?

 

a) Natürlich gehören Sie mir.

b) Sie gehören dem Nachbarn.

c) Das kommt auf den Wert der Früchte an.

Antwort

Richtige Antwort: b)

Juristisch gesehen ist der Eigentümer des Baumes Eigentümer aller Früchte. Sie können aber alles, was über Ihrem Grund ist, pflücken und behalten.

Buchtipp: "Wenn Nachbarn nerven"

Nachbarschaftskonflikte können die Lebensqualität erheblich einschränken. Ob Musik, Kinderlärm, Grillgerüche oder Tierhaltung: Was ist zumutbar – was nicht? Unser Buch erläutert anhand von zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung, wogegen Sie sich wehren können und gibt Tipps für den Streitfall.

www.konsument.at/nachbarn

Aus dem Inhalt

  • Lärm: Feiern, Musik, Kinder, Baulärm
  • Geruch: Grillrauch, Abfall, Gewerbebetriebe
  • Garten: Licht, Bäume, Zäune
  • Tierhaltung: Haustiere, Nutztiere, Wildtiere
  • Streitfall: Rechtsweg und Schlichtung

196 Seiten, 16,90 € + Versand

 Wenn Nachbarn nerven

 

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