Zum Inhalt

Bezugsberechtigung - Angabe einer konkreten Person

Was passiert, wenn ich beim Abschluss einer Lebensversicherung keine bezugsberechtigte Person (Begünstigter) für den Ablebensfall angebe?
Wenn Sie keine Person angeben, fällt die Summe aus der Lebensversicherung in die Verlassenschaft und wird unter den Erben, das sind meist Lebenspartner und Kinder, verteilt. Dies kann unter Umständen lange dauern! Wenn Sie den Namen einer konkreten Person angeben, erhält diese Person die gesamte Summe, und das sofort. Natürlich können Sie die bezugsberechtigte Person während der Vertragslaufzeit auch ändern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Begräbniskostenvorsorge - Wer trägt die Kosten?

Begräbniskostenvorsorge - Wer trägt die Kosten?

"Wie kann es sein, dass wir nach dem Tod meiner Schwiegermutter die Bestattungskosten zahlen müssen, obwohl sie mit einer Lebensversicherung vorgesorgt hatte?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Gabi Kreindl.

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

Privathaftpflichtversicherung - Prämie verspätet bezahlt

"Ich habe die letzte Prämie meiner Privathaftpflichtversicherung mit zwei Wochen Verspätung bezahlt. In der Zwischenzeit habe ich einen womöglich folgenschweren Unfall verursacht. Kann es sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

Privathaftpflicht - Aufsichtspflicht

"Unsere neunjährige Tochter ist in unserer Siedlung oft alleine mit dem Scooter unterwegs. Zahlt unsere private Haftpflichtversicherung, wenn sie zum Beispiel ein geparktes Auto beschädigt?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Gabi Kreindl.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang