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UPC Telekabel: Chello im Paket - Keine vorzeitige Vertragsauflösung

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: UPC gewährt keine Kündigung obwohl die Internetnutzung nicht möglich ist.

Wohnungswechsel mit UPC Paket

Herr Mössler war mit TV und Festnetz bereits etliche Jahre Kunde von UPC-Telekabel. Nun interessierte er sich zusätzlich für einen Internetanschluss (Chello light). Allerdings stand Herrn Mössler in einigen Monaten ein Wohnungswechsel bevor. Und er wusste nicht, ob seine neue Bleibe an das UPC-Netz angebunden sein würde. Daher zögerte er, sich für Chello light anzumelden. Als ihm jedoch telefonisch zugesagt wurde, dass der Vertrag enden würde, wenn in der neuen Wohnung keine Chello-Anschlussmöglichkeit vorhanden sein sollte, entschloss er sich zur Anmeldung.

Kein Anschluss vorhanden

Er unterschrieb im Rahmen einer eben laufenden Aktion einen Vertrag über UPC Triple Pack TT light (Chello im Paket mit Festnetz und Kabel-TV) mit 12-monatiger Bindungsfrist. Etwas mehr als ein halbes Jahr danach übersiedelte Herr Mössler. Er beantragte die Übertragung seines Anschlusses an die neue Wohnadresse beziehungsweise – sollte das nicht möglich sein – dessen Kündigung. Leider, so hieß es nun vonseiten UPC-Telekabels, sei die neue Wohnung noch nicht an das UPC-Telekabel-Netz angeschlossen, die Anschlüsse seien daher dort nicht verfügbar. Trotzdem: Herr Mössler habe den Vertrag über UPC Triple Pack TT light mit 12-monatiger Bindung abgeschlossen. Diese gelte für das gesamte Paket bestehend aus Chello, Kabel-TV und Festnetz. Der Vertrag könne nicht vorzeitig aufgelöst werden.

12-Monats-Bindung bleibt

Die Auskunft, die Herr Mössler seinerzeit telefonisch erhalten hatte, war also schlicht falsch. Daher wandte er sich an uns und bat um Unterstützung für eine einvernehmliche Vertragsauflösung. Doch auch unsere Intervention blieb erfolglos. UPC-Telekabel war zu keinerlei Konzessionen bereit. Herr Mössler kann den Vertrag trotz Wohnungswechsel erst nach Ablauf der 12-Monats-Bindung kündigen. Rein rechtlich war die Vorgangsweise von UPC Telekabel korrekt. Doch Herrn Mössler schmerzt, dass er in seiner neuen Bleibe etliche Monate für einen nicht verfügbaren Service zahlen muss.

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