Zum Inhalt

Spenden - Steuerlich begünstigt

Spenden sind ab 2009 steuerlich absetzbar.

Wie bisher kann man Zuwendungen für Forschung und Erwachsenenbildung steuerlich geltend machen. Neu ist, dass auch Spenden für karitative Zwecke abgesetzt werden können. Bedingung ist aber, dass Verein oder Institution vom Finanzministerium anerkannt sind. Die Liste der begünstigen Spendenempfänger finden Sie auf www.bmf.gv.at, Menüpunkt „Absetzbare Spenden“ unter „Themen“ ganz links. Bis zu 10 Prozent der jährlichen Einkünfte können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang