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EU-Bio-Logo - Neue Kennzeichnung für Bio-Produkte

Seit 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte mit dem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Neu sind auch die geänderten Codes der Kontrollstellen. 

Zutaten der Bio-Produkte, die zu mindestens 95% aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen seit 1. Juli mit dem neuen Logo versehen werden. Bei diesen Produkten dürfen maximal fünf Gewichtsprozente aus konventioneller Landwirtschaft stammen, wenn sie im Betriebsmittelkatalog aufgelistet sind.

Die Farbe des Logos kann in speziellen Fällen variieren und die Größe ist bei mindestens 9 mm Höhe und 13,5 mm Breite festgelegt. Bei sehr kleinen Verpackungen kann die Höhe auf 6 mm reduziert werden.

Der Kontrollstellencode und die Herkunftsbezeichnung müssen im gleichen Sichtfeld wie das Logo verwendet werden, wobei die Herkunftsbezeichnung unter der Codenummer angegeben sein muss.

Herkunftsangabe

Für die Angabe der Herkunftsbezeichnung gibt es vier Möglichkeiten:

  • EU-Landwirtschaft
  • Nicht-EU-Landwirtschaft
  • EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft
  • Österreichische Landwirtschaft

Die letzte Bezeichnung ist analog für andere Länder möglich. Wenn weniger als zwei Gewichtsprozente im Produkt enthalten sind, können Zutaten bei der Herkunft unberücksichtigt bleiben.

Das neue Bio-Logo ist ein erster Schritt in Richtung Herkunftskennzeichnung, den der VKI begrüßt. Aber eine Kennzeichnung wie "EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft" ist nicht ausreichend; schließlich wollen Verbraucher wissen, woher ihre Lebensmittel stammen.

Das neue Logo darf nicht verwendet werden, wenn es sich um Umstellungsprodukte oder Produkten mit einer Hauptzutat aus Jagd oder Fischerei (Nicht-Zucht-Tiere) handelt.

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