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Frau ist mit einem Geschenk unzufrieden
Auf Umtausch haben Sie kein gesetzliches Recht Bild: pathdoc Shutterstock

Geschenkumtausch - VKI-Tipps

, aktualisiert am

Nicht alles, was am Weihnachtsabend auf dem Gabentisch liegt, erfreut die Beschenkten. Was tun, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert? 

Wer seine Rechte kennt, kann Probleme vermeiden und bei Konflikten richtig handeln. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) geben Tipps und stehen Betroffenen mit Rat und Hilfe zur Seite.

Umtausch: kein Recht, Zugeständnis des Händlers

Was Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht bewusst ist: Von einem gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht ohne Weiteres zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verankertes Recht, sondern ein Zugeständnis des Unternehmens. Gerade im Weihnachtsgeschäft zeigen sich jedoch viele Händler kulant und räumen ihren Kunden eine Umtauschmöglichkeit ein. Wer sichergehen will, sollte sich schon vor dem Kauf des Geschenks erkundigen und die Umtauschoption schriftlich auf der Quittung bestätigen lassen. Geld zurück gibt es kaum, meist kann das ungeliebte Produkt aber gegen eine andere Ware oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.

Rücktrittsrecht bei Käufen in Online-Shops

Bei Kaufverträgen, die online zwischen Verbrauchern und Unternehmen abgeschlossen werden, gibt es (mit wenigen Ausnahmen) tatsächlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht, da der Käufer bei einer Online-Bestellung die Ware nicht unmittelbar begutachten kann. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel, sobald die bestellte Ware beim Käufer bzw. der Käuferin eintrifft. Um von einem online abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist eine formlose Erklärung ausreichend. Ratsam ist jedoch eine schriftliche Rücktrittserklärung. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht. In einigen Fällen gibt es allerdings kein Rücktrittsrecht – etwa bei Entfernung der Versiegelung bei DVDs oder bei einem nach persönlichen Vorgaben angefertigten Produkt (Beispiel: ein graviertes Schmuckstück).

Gewährleistung: Reparatur, Austausch, Preisminderung, Rückzahlung

Nicht zu verwechseln ist der Umtausch einer Ware mit dem Recht auf Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade , das dem Käufer in jedem Fall zusteht, sofern das Produkt einen Mangel aufweist. Ist beispielsweise der neu gekaufte Fernseher nicht funktionsfähig, dann muss das Unternehmen den Fehler entweder innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder das Produkt ersetzen. Ist das nicht möglich, kann alternativ eine Preisminderung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Generell gilt: Unternehmen können das Recht auf Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.

Garantie – freiwillig aber bindend

Die vertragliche Garantie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens oder Herstellers, dem Konsumenten im Fall einer Reklamation entgegenzukommen. Was das konkret beinhaltet, steht in den Garantiebedingungen – ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Liegt eine Garantie-Zusage vor, dann ist diese aber auch verbindlich. 

SERVICE

Mehr zum Thema Umtausch, Gewährleistung und Garantie gibt es unter VKI-Beratung. Telefonische Hilfestellung bietet der VKI unter der Tel. 01-588 770 an Werktagen (Mo-Do) von 9-13 Uhr.  Bei Fragen zum Thema Online-Shopping hilft das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) mit kostenloser rechtlicher Beratung: Tel. 01/588 77 81 (online unter Online-Einkauf: Buybuy).

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