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Geräteversicherungen im Vergleich - Ärger inklusive

Geräteversicherungen sind im Vergleich zum Kaufpreis des versicherten Gegenstandes teuer. Zahlreiche Leistungs­ausschlüsse und Selbstbehalte schmälern die Chancen auf ­Schadenersatz. Wir vergleichen die Angebote.

Die Wahl ist getroffen, das neue, noch makel­los glänzende Gerät greifbar nahe. Doch ­bevor es im Handyshop, im Elektronik- oder Haushaltsgerätemarkt zur Kassa geht, kommt quasi im Vorbeigehen noch die Frage: „Möchten Sie eine Garantieverlängerung, eine Reparaturversicherung, eine Zusatz­garantie für den Fall, dass das neue Gerät zu Bruch geht, gestohlen wird oder nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Geist aufgibt?“ Die Kosten erscheinen gering: meist sind es wenige Euro pro Monat oder einmalig zwischen 10 und 20 Prozent vom Kaufpreis – ­also warum nicht, wenn man dafür im Fall des Falles ein neues Gerät erhält? 

Entschädigung nur zum Zeitwert

Was im Verkaufsgespräch überzeugend klingt, hält der Realität offenbar selten stand, wie enttäuschte Versicherte uns immer wieder berichten. Während sich die Käufer durch eine Geräteversicherung den unbürokratischen Tausch eines kaputten Gerätes gegen ein ­neues erwarten, wird von den Versicherern üblicherweise nur eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts geleistet; sei es in bar oder in Form eines gleichwertigen, manchmal auch gebrauchten Gerätes (also zum Beispiel bei einer um 800 Euro gekauften Kamera, die nach zwei Jahren kaputt wird, 640 Euro oder eine Kamera in dieser Preisklasse). Das ist in den Augen vieler Versicherter kein 1:1-Ersatz. Dazu kommt häufig ein Selbstbehalt; und falls der Schaden überhaupt übernommen wird, gestaltet sich die Abwicklung oft langwierig und mühsam. 

Zahl­reiche Leistungsausschlüsse

Konflikte vorprogrammiert

Der Grund für viele Unstimmigkeiten: Die ­Geschäftsbedingungen der Geräteversicherer sehen zahl­reiche Leistungsausschlüsse vor. Hier ist der Konflikt vorprogrammiert, denn beim Abschluss der Versicherungspolizze im Geschäft hat man oft weder die Möglichkeit noch die Zeit, das Kleingedruckte genau zu studieren. Und selbst wenn: Ob und in welchen Schadens­fällen Leistungen erbracht werden, können bestenfalls erfahrene Juristen aus den Versicherungsbedingungen herauslesen.

Wasserschaden ist nicht gleich Wasser­schaden

Da wird etwa beim Kauf eines Smartphones eine Business-Class-Geräteversicherung auf drei Jahre abgeschlossen – inklusive Wasserschäden, von denen in den Bedingungen ­eine lange Liste an Möglichkeiten angeführt ist. Und tatsächlich passiert’s: Das Handy rutscht aus der Hosentasche und landet in der Badewanne. Ein klassischer Wasserschaden? Laut Versicherer nein, denn: „Wenn ein empfindliches elektronisches Gerät so verwahrt wird, dass es durch eine alltägliche Bewegung und ohne Zutun aus dem Verwahrungsort fallen kann und so ein Schaden am Gerät entsteht, zählt die Ursache des Schadens, und das ist mangelhafte Verwahrung.“ Der Geräteinhaber ist also für den Schaden selbst verantwortlich.

Späte Zahlung

Dass man bei der Schadensabwicklung eine dicke Haut und Ausdauer braucht, zeigt ein weiteres Beispiel: Beim Kauf eines Geschirrspülers wird ein 5-Jahre-Schutzzertifikat ­abgeschlossen. Nach vier Jahren streikt das Gerät. Der Händler sagt: „Wenden Sie sich an den Versicherer.“ Der Versicherer sagt: „Bringen Sie’s zum Händler – oder lassen Sie einen Techniker vorbeikommen.“ Das kostet 140 Euro; die Reparatur würde weitere 120 Euro ausmachen. Der Versicherer attes­tiert daraufhin Totalschaden und besteht auf ­einem Neukauf. Bei Vorlage des Kaufbelegs und Nachweis der Entsorgung des Altgeräts wird für das ursprünglich 299 Euro teure ­Gerät ein Neugeräte-Wertersatz von 251 Euro angeboten. Der Käufer willigt notgedrungen ein. Nach mehrmaligem Urgieren erfolgt nach rund sechs(!) Monaten die Zahlung. Auf den Kosten für den Techniker und die Ent­sorgung bleibt der Kunde sitzen. 

Unklarheiten beim Versicherer

Lustiger Ringelreihen

Auch die Zuständigkeiten sind für die Kunden oft unklar: Gekauft wird beim Händler X, dessen Mitarbeiter bietet auch die Versicherung an (und erhält dafür eine Provision). Die Polizze wird aber mit einem Versicherer abgeschlossen. Dazu kommt, dass die Leistungen einer Elektrogeräteversicherung subsi­diär gelten; das heißt, sie werden nur dann erbracht, wenn nicht aus einer anderen bestehenden Privatversicherung Ersatz erlangt werden kann. Für den Verbraucher ist es oft ein mühsamer Weg, den „richtigen“ Versicherer für den entstandenen Schaden ­herauszufinden, denn vielleicht ist ja auch der eigene Haushaltsversicherer zuständig oder die Haftpflichtversicherung eines Dritten, der einen gerempelt hat und damit zum Bruch eines Geräts beitrug, oder der Lieferant oder ...

Hohe Versicherungsprämien

Kein Wunder, dass es viele Konsumenten, die unsere Beratung aufsuchen, im Nachhinein bedauern, einen zusätzlichen Schutz abgeschlossen zu haben. Auch wenn die paar ­Euro im Monat zunächst nicht nach viel klingen, läppert sich im Laufe von ein bis fünf Jahren – so lange laufen die meisten Geräteversicherungen – einiges zusammen. Bei den Polizzen für ein Smartphone um 600 Euro waren es zum Beispiel für zwei Jahre bis zu rund 260 Euro, für einen Fernseher um 1.200 Euro bis zu rund 263 Euro für zwei Jahre.

Schäden vermeiden

Besser vorsichtig als versichert

Um einen Rundumschutz oder Rundum-Ersatz­pakete handelt es sich bei Gerätever­sicherungen jedenfalls nie, denn wie bei allen anderen Versicherungsabschlüssen ist auch hier der Versicherte gefordert, Schäden zuerst einmal zu vermeiden. So sollte etwa auch der Nachwuchs gleich mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von sündteuren Smartphones vertraut gemacht werden: möglichst in eine Schutzhülle stecken, nicht offen herum­liegen lassen oder damit herumjonglieren, nicht zum Schwimmen oder Fußballspielen mitnehmen usw. Auch bei Kameras und Haushaltsgeräten gibt es von den Herstellern oft genaue Vorgaben für einen schonenden Einsatz, zur richtigen Verwahrung und regel­­mäßigen Reinigung. Wer das als überflüssig und kleinlich abtut, sollte sich jedenfalls nicht allzu sehr auf eine etwaige Gerätever­sicherung verlassen!

Zusammenfassung

  • Zu viele Wenn und Aber: Geräteversicherungen ver­sprechen viel und halten wenig: Die Prämie ist im Vergleich zum Kaufpreis hoch, es gibt viele Selbst­behalte und Ausschlüsse, und oft wird die Kostenübernahme abgelehnt.
  • Durchchecken: Neugeräte beim Kauf oder gleich danach genau überprüfen und testen. Falls sich hersteller- und händlerbedingte Mängel zeigen, greift zwei Jahre lang die gesetzliche Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten ist die Rechtslage aber deutlich besser für den Konsumenten: Da muss der Anbieter nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist; danach trifft den Käufer die Beweislast.
  • Vorbeugen: Nicht nur, aber vor allem bei Handys auf umsichtigen, vorausschauenden Einsatz achten: bruch- und diebstahlsichere Verwahrung, Schutzhüllen, vom Hersteller empfohlene Reinigung und Ähnliches.

Beispiele Handyversicherung bei Assona, Hartlauer, A1 u.a.

Es wurden beispielhaft einige Geräteversicherungen für ein Smartphone herausgegriffen. Neupreis 600 Euro, Versicherungsprämien oft mehr als ein Drittel des Neupreises! Und durch die weitreichenden Selbstbehaltesregeln ist im Schadensfall auch noch ein Gutteil der Reparatur- oder Ersatzkosten selbst zu tragen.

Anbieter Laufzeit Prämie Selbstbehalt (SB)
Assona
HandySchutzpaket
monatlich kündbar mit Diebstahlschutz €6,99/Monat bei Reparatur 10 % vom Zeitwert, bei Totalschaden kein SB
A1
Handygarantie
mind. 24 Monate €9,90/Monat (24 Monate €237,60) SB €90,-
Hartlauer Löwenschutz
Handy & Smartphone
3 Jahre Basic: einmalig €60,-
Standard: einmalig €90,-
Exklusiv: einmalig €120,-
Basic: 30 % der Schadenersatzkosten, mind. €50,- Standard, Exklusiv: 20 % der Schadenersatzkosten, mind. €30,-
Schutzklick
Handy-Versicherung
1 oder 2 Jahre ohne Diebstahlschutz:
1 Jahr einmalig €49,95, 2 Jahre einmalig €89,95 mit Diebstahlschutz: 1 Jahr einmalig €59,95, 2 Jahre einmalig €109,95    
bei Sachschäden €50,-, bei Diebstahl 25 % des Anschaffungspreises, mind. €50,-
T-mobile fair&sicher
telering Rundum.Sicher
monatlich kündbar Basis (ohne Diebstahlschutz): €7,99/Monat Premium (mit Diebstahlschutz): €9,99/Monat SB €69,90
Wertgarantie
Komplettschutz
mind. 24 Monate ohne Diebstahlschutz: €8,-/Monat (24 Monate €192,-) mit Diebstahlschutz: €10,95/Monat (24 Monate €262,80) SB €30,-

 

Unterschied zw. Gewährleistung, Garantie, Garantieverlängerung

Diese Tabelle bietet einen Überblick über die Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und Garantieverlängerung bzw. Versicherung.

  Gewährleistung Garantie Garantieverlängerung/
Versicherung
Basis Gesetzlicher Anspruch Freiwillig vom Hersteller
(oder Händler?)
Optional vom Versicherer oder Händler
Schutz wofür?

Produktmängel, die schon beim Kauf im Gerät stecken (auch wenn sie sich erst später zeigen)

Produktmängel, die sich in der Garantiezeit zeigen Erweitert auf Produktmängel, die sich in der vereinbarte Garantiezeit zeigen; auch Schutz bei selbst verschuldeten Sturz- und Flüssigkeitsschäden, z.T. auch bei Diebstahl
Wie lange gilt der Schutz? 24 Monate ab Kauf (von neuen Geräten beim Händler) Meist 24 Monate ab Kauf, aber auch länger möglich Meist ein bis fünf Jahre nach Kauf; erweiterte Garantieverlängerungen können auch unbegrenzt laufen (bis  Kunde  kündigt).
Zusatzkosten für Verbraucher keine keine Abhängig von Gerät und Garantielaufzeit (in Prozent des Kaufpreises)
Stärken Reklamierung in den ersten 6 Monaten nach Kauf leicht; dann Beweislastumkehr; Ersatzgerät oder Reperatur sind kostenlos Reklamierung in der Garantiezeit üblicherweise leicht möglich Verlängerter Schutz bei Produktmängeln. Erweiterte Garantieverlängerung beinhaltet auch Schutz für selbst verschuldete Sturz- und Flüssigkeitsschäden - z.T. auch bei Diebstahl.
Schwächen Kein Schutz bei selbst verschuldeten Schäden. Ab dem siebten Monat nach dem Kauf muss der Käufer beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf im Gerät steckte, das ist in der Praxis schwer. Kein Schutz bei selbst verschuldeten Schäden. Bei Mängeln in der Garantiezeit oft keine Übernahme von notwendigen Transport-, Ein- und Ausbaukosten. Einige Hersteller geben nur ein Jahr Garantie oder keine, wenn das Gerät nicht in autorisierten Laden gekauft wurde. Zum Teil teuer, oft Selbstbehalt im Schadensfall; bei Totalschaden z.T. nur gebrauchtes Gerät als Ersatz oder nur teilw. Erstattung des Kaufpreises. Diebstahlschutz oft sehr streng (wer nicht aufpasst, hat keinen Versicherungsschutz).

 

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