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VW-Abgasskandal: Sammelaktion zu Strafanzeige - Schließen Sie sich an, machen Sie mit

VW-Abgasskandal: Wer sich als Privatbeteiligter an der Straf­anzeige gegen VW beteiligen möchte, kann dies gegen einen Kostenbeitrag von 90 Euro tun.

Details finden Sie hier: VKI-Sammelaktion gegen VW: mehr Informationen


Wenn man sich auf der österreichischen Home­page des Volkswagenkonzerns zum aktuellen Stand im Abgasskandal informieren möchte, muss man lange suchen. Auf den ­ersten Blick sieht es so aus, als hätte es die dunklen Machenschaften nie gegeben. Erst unter News findet sich, versteckt zwischen der Werbung für neue Automodelle, eine Nachricht vom 29. April 2016 zum Rückruf des ersten Golf-Modells. Im Text ist nicht vom Skandal die Rede, sondern lediglich von technischen Nachbesserungen, die keine Veränderung der Verbrauchswerte, der Leistungsdaten und Geräuschemissionen bei den betroffenen Fahrzeugen herbeiführen würden.

Alles andere als kooperativ

In Europa gibt sich der VW-Konzern überhaupt äußerst zurückhaltend, was eine Auf­arbeitung und Entschädigung seiner ent- und getäuschten Kunden angeht. In den USA wurde jedem Besitzer, der eines der manipulierten Autos fährt, immerhin eine Entschädigung von 5.000 US-Dollar angeboten. "Eine Entschädigung in dieser Größenordnung würden wir uns für betroffene österreichische Kunden ebenfalls erwarten“, sagt Ulrike Wolf vom Verein für Konsumenteninforma­tion.

"Die reden nicht mit uns"

Die Juristin und Leiterin der Sammelaktionen ist jedoch skeptisch, was den Willen des Autobauers zu einer echten Aufarbeitung des Abgasskandals rund um die Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat angeht. „Der Konzern zeigt sich alles andere als kooperativ, es findet keine Kommunikation mit Verbraucherorganisationen statt.“ Umso wichtiger sei es, dass sich möglichst viele Geschädigte der VKI-Sammelaktion anschlössen. "Je mehr wir sind, desto größer wird der Druck auf VW werden", sagt Wolf.

27.000 Betroffene angemeldet

Derzeit haben sich bereits weit über 27.000 Betroffene mit ihren vollständigen Daten an der VKI Sammelaktion beteiligt (siehe www.verbraucherrecht.at). Darüber hinaus haben mehr als 37.000 Fahrzeughalter ihr Interesse ange­meldet.

Keine geeignete Gruppenklage

Da die Gruppenklage als Bestandteil der Rechtsprechung in Österreich nach wie vor auf sich warten lässt, macht sich der VKI nieder­ländisches Recht zunutze. Dort besteht die Möglichkeit eines Gruppenvergleichs über ein Stiftungsmodell. Zu diesem Zweck haben der österreichische Rechts­anwalt Eric Breiteneder sowie der nieder­ländische Rechtsanwalt Patrick Haas die ­Stiftung „Stichting Volkswagen Car Claim“ ins Leben gerufen. Der VKI war von Beginn an aktiv an der Stiftungsgründung beteiligt. „Wir wollen einen Rahmenvergleich mit dem Volkswagen­konzern erreichen, der für alle Geschädigten gilt und der von einem niederländischen ­Gericht für verbindlich erklärt ­werden kann“, erläutert Ulrike Wolf, die auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Stiftung inne hat.

Druck auf VW

Vorteile bietet das Stiftungsmodell gleich in mehrerlei Hinsicht. Zum einen ist die Teilnahme an der Aktion ohne Risiko kostenlos und unverbindlich, zum anderen gilt die am Ende erzielte Einigung für alle Fahrzeughalter. Wem der vom VKI erzielte Vergleich zu niedrig sei, der könne sich immer noch abmelden und seine Interessen individuell verfolgen, sagt die Juristin. Inzwischen haben sich europaweit auch Tausende betroffene Fahrzeughalter der VKI-Stiftung angeschlossen.

Ansprüche an Autohändler

Einen Etappensieg konnte der VKI bereits erzielen. VW und (zu Redaktionsschluss) rund 250 Vertragshändler haben einen Verjährungsverzicht abgegeben. Dass letztere dies ebenfalls tun ist wichtig, da die Händler als Vertragspartner für Ansprüche der Kunden, die sich aus der Gewährleistung und aus einer Irrtumsanfechtung aus dem Abgasskandal ergeben, gerade stehen müssen.

VW vertröstet Kunden

VW selbst spielt vorerst auf Zeit. "Die ­Kunden werden auf Rückrufaktionen ver­tröstet. Der VW-Konzern wartet nur darauf, dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt die vorgeschlagenen Maßnahmen akzeptiert“, sagt Ulrike Wolf. Unklar sei nach wie vor, ­inwieweit sich durch die Umrüstung der Fahrzeuge Nachteile für den Verbraucher ­ergeben, etwa was Kraftstoffverbrauch, ­Motorleistung, Lebensdauer des Motors oder den Preis beim Weiterverkauf anbelangt.

Zweifel am Nachbessern

Die Zweifel erscheinen nicht unbegründet, zumal das Landgericht München in einem Prozess, den ein Autohalter gegen einen VW-Händler führte, am 17. Mai 2016 urteilte, dass "es zweifelhaft sei, ob ­eine erfolgreiche Nachbesserung bzw. eine Behebung dieses Mangels ohne gleichzeitige Einbußen beim Kraftstoffverbrauch oder der Motorleistung überhaupt möglich sei. Die Juristin moniert: „Niemand weiß genau, was in der Werkstatt ­passiert. Man bekommt lediglich einen verklausulierten Eintrag ins Serviceheft. Sollte sich VW im Jahr 2016 nicht gesprächsbereit zeigen, könne die Stiftung in den Nieder­landen auch eine Feststellungsklage auf Schaden­ersatz einbringen.

Strafrechtliches Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt mittler­weile auch wegen des Abgasskandals gegen den VW-Konzern nach dem sogenannten Verfassungsrichter prüfen Unternehmensstrafrecht. "In Österreich ist es möglich, auch ­direkt gegen ein Unternehmen Strafanzeige zu erstatten“, erklärt VKI-Juristin Ulrike Wolf. Der VKI bietet nun allen betroffenen Fahrzeughaltern an, sich (ohne Risiko und zu geringen Kosten) dem strafrechtlichen Ermittlungs­ver­fahren als Privatbeteiligte ­anzuschließen.

"Kommt es zu einer Verurteilung, könnte der Straf­richter jedem, der sich dem Verfahren als Privat­be­teiligter angeschlossen hat, einen Anspruch auf Schadenersatz ganz oder teilweise zubilligen“. Dies käme, so Wolf, einem Exekutionstitel gleich.

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