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Jolife Spitzpaprika - Kaum lesbar

Lebensmittel-Check

 

Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Spitzpaprika der Marke Jolife mit kaum lesbarer Produktkennzeichnung.

 

Jolife Spitzpaprika: Die gelben Spitzpaprika werden in einer Kunststoffschale verkauft und sind mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. Bild: VKI.
Jolife Spitzpaprika: Die gelben Spitzpaprika werden in einer Kunststoffschale verkauft und sind mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. Bild: VKI.

Jolife Spitzpaprika: Die gelben Spitzpaprika werden in einer Kunststoffschale verkauft und sind mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. Bild: VKI.

Jolife Spitzpaprika: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen eine Mindestgrößte haben - manchen Käufern ist das noch immer zu klein. Bild: VKI.
Jolife Spitzpaprika: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen eine Mindestgrößte haben - manchen Käufern ist das noch immer zu klein. Bild: VKI.

Jolife Spitzpaprika: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen eine Mindestgrößte haben - manchen Käufern ist das noch immer zu klein. Bild: VKI.

Herkunftsangaben schwach gedruckt

Das steht drauf: Jolife Spitzpaprika

Gekauft bei: Billa

Das ist das Problem

Im Supermarkt wurden knackige gelbe Spitzpaprika von Jolife angeboten. Sie waren in Kunststoffschale und Klarsichthülle verpackt und mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. „Peperone Corno bianco“ stand hier, darunter war in kleinerer Schrift und schwächerem Druck die Produktbezeichnung auf Deutsch (Spitzpaprika Weiss) und in zwei weiteren Sprachen angeführt. Die Angaben waren schlecht lesbar. 

Herkunftsangaben praktisch unlesbar

Die Herkunftsangaben waren noch schwächer gedruckt und – wie eine Kundin monierte – praktisch unlesbar, da sie zu klein, in verschiedenen Sprachen und ohne Gliederung geschrieben waren. Bei frischem Obst und Gemüse ist die Herkunftsangabe an sich Pflicht. Nur bestimmte Obst- und Gemüsearten (z.B. Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse oder Datteln) sind von dieser Kennzeichnungsvorschrift ausgenommen. Für die Schriftgröße auf Verpackungen gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben.

Schrifthöhe gesetzlich verankert

Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten eine Schrifthöhe von mindestens 1,2 Millimeter, bezogen auf den Buchstaben „x“, aufweisen. Auf sehr kleinen Verpackungen darf die Schrift auch nur 0,9 Millimeter hoch sein. Wie wir von unseren Lesern wissen, ist die Mindestschriftgröße gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung für viele Käufer aber immer noch zu klein. Vorgaben zu Kontrast und Farbwahl der Schrift könnten die Lesbarkeit ebenfalls verbessern.   

Reaktion der Firma Iseppi Frutta SA

Wir haben Iseppi Frutta (dem Unternehmen gehört die Marke Jolife) wegen der schlechten Lesbarkeit der Produktkennzeichnung der Jolife Spitzpaprika um Stellungnahme gebeten. Unser Schreiben ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.    

Wir meinen: Hersteller sind dazu verpflichtet, die Mindestschriftgröße einzuhalten. Produktkennzeichnungen sind leider trotzdem nicht immer gut lesbar. 
 

 

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