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Amalgam-Verbot - Für Kinder und Schwangere

, aktualisiert am

Die EU verabschiedet neue Regelungen im Umgang mit Quecksilber. Die silberene Zahnfüllung beim Zahnarzt hat damit ausgedient- zumindest bei Jugendlichen, Schwangeren und stillendenden Frauen.

Am 1. Juli trat die EU-Quecksilberverordnung in Kraft, die u.a. ein Verwendungsverbot von Dentalamalgam bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beinhaltet. Das Verbot gilt auch bei Schwangeren und stillenden Müttern bis zum 1. Lebensjahr des Kindes (Nachweis durch Mutter-Kind-Pass). Laut Zahnärztekammer werden künftig Glasionomerzemente als vertragliche Füllungsmaterialien verwendet.

Leserreaktionen

Verunsichert

Ob eine Füllung besser oder schlechter ist (Amalgam oder Kunststoff), kommt auch auf die Verträglichkeit der Stoffe für den Patienten an. Und ich glaube auch nicht, dass viele Leute eine irrationale Angst gegen Amalgam haben. Die Leute sind unsicher, weil sie keine Experten sind. Sie müssen sich auf die Auskünfte ihres Zahnarztes verlassen. Und die sind meist spärlich. Man wird meist mit einer Gegenfrage konfrontiert, was für eine Füllung man haben will.

Ich frage mich nur, warum die Zahnärzte bisher nie, von sich aus, ausgetestet haben, ob der Patient z.B. auf Silber oder andere dentale Werkstoffe allergisch ist, bevor große Füllungen gemacht wurden. So etwas geht den Zahnarzt wieder nichts an, das muss der Patient selbst wissen und selbst den richtigen Arzt finden, der einen Allergietest macht. Vielleicht war das das Ausgangsproblem. Alle Zahnärzte sollten Ganzheitsmediziner sein.

User "shopgirl"
(aus KONSUMENT 12/2018)

Volle Zustimmung

Ich kann mich dem Leserbrief von Herrn Dr. Beinl nur voll anschließen. Ich selbst habe Amalgam-Füllungen seit ca. 50 Jahren, mit vollster Zufriedenheit. Besonders möchte ich mich bei Dr. Beinl bedanken, dass er sich als Zahnarzt gegen diese Abzocke stellt. Es gibt also noch Fachleute mit Mut, die Meinungen vertreten, auch wenn diese gegen den eigenen Profit sprechen. Danke!

Herbert Ritt
E-Mail
(aus KONSUMENT 12/2018)

Zahnarzt gegen Verbot

Ich verfolge seit vielen Jahren, wie die Industrie durch gezielte Fehlinformation und lancierte Berichte erfolgreich Lobbyarbeit gegen das Zahnfüllmaterial Amalgam macht. Die wissenschaftliche Sachlage zu dem Thema ist eindeutig: Zahnfüllungen aus Amalgam sind zuverlässiger und haltbarer als Kunststofffüllungen. Die gebetsmühlenartig immer wieder behauptete Schädlichkeit von Amalgamfüllungen ist durch großangelegte wissenschaftliche Untersuchungen widerlegt und konnte niemals nachgewiesen werden.

Aus billigem Erdöl kann man mit großem Gewinn Kunststoffzahnfüllmaterial machen. Das Amalgam, das zur Hälfte aus teurem Silber besteht, ermöglicht der einschlägigen Industrie nicht so große Gewinnspannen und muss deshalb vom Markt gedrängt werden – mit allen Mitteln. Kongeniale Partner bei diesen Medienaktionen sind zahlreiche Zahnärzte, die darauf gekommen sind, dass es einträglich ist, den Patienten viele neue Füllungen zu machen, wenn die eine irrationale Angst vor Amalgam haben.

Die ganze Chemie im Zusammenhang mit Amalgamfüllungen ist seit 150 Jahren – so lange wird Amalgam in großem Maßstab als Zahnfüllmaterial verwendet – genau und kritisch erforscht worden. Die Quecksilberabgabe von Amalgamfüllungen, die geringer ist als die Aufnahme von Quecksilber aus der durchschnittlichen Ernährung, die ist der einzige Minuspunkt.

Im Gegensatz dazu wird Kunststofffüllmaterial für Zähne erst seit ca. 1990 in großem Maßstab verwendet. Diese vergleichsweise kurze Zeit ermöglicht keine fundierten Aussagen über die langfristige Harmlosigkeit von Kunststofffüllungen. Erst in den letzten Jahren hat man ernsthaft begonnen, sich darüber Gedanken zu machen, was denn eigentlich aus dem Kunststoffmaterial wird, das durch Abreibung und chemische Abbauprozesse im Körper frei wird. Diese Stoffe werden im Darm resorbiert und in der Leber und anderen Organen chemisch umgewandelt und abgebaut. Im Laufe dieses Abbauprozesses entstehen als Zwischenprodukte Substanzen, die als erbgutverändernd und krebsauslösend identifiziert und bekannt sind.

Ich finde es jedenfalls widerlich, dass ich im Interesse der Industrie per Gesetz dazu gezwungen werden soll, meinen Patienten in Zukunft schlechtere Füllungen zu machen als bisher.

Dr. Beinl
Seitenstetten
(aus KONSUMENT 10/2018)

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