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Freiluftkonzert und schlechtes Wetter? - So bekommen Sie ihr Eintrittsgeld zurück

, aktualisiert am

Bei Konzerten, die ausschließlich als Open-Air Veranstaltung, also ohne Ersatz-Spielort im Schlechtwetterfall geplant sind, erhalten Kartenbesitzer im Fall eines Gewitters den Eintrittspreis zurück. Doch Vorsicht – Veranstalter sehen Einschränkungen vor!

Im Sommer lässt sich Kunst und Kultur auch an der frischen Luft genießen. Open-Air-Festivals und Konzerte laden in ganz Österreich zum Kunstvergnügen unter freiem Himmel ein. Strömender Regen kann die Freude allerdings trüben.

Wieviel Leistung wurde erbracht?

Der Besuch einer kulturellen Veranstaltung ist mit einem Werkvertrag gleichzusetzen. Findet das Konzert wegen Unwetter nicht, oder nicht zur Gänze statt, so ist das Werk nicht vollendet – der Vertrag nicht erfüllt.
Die entscheidende Frage ist: Wieviel der Leistung wurde tatsächlich erbracht? Findet das Festival nicht vollständig statt, muss auch nicht voll gezahlt werden.

Für die Praxis bedeutet das: Fehlen nur die letzten Minuten eines Konzertes, ist mit einer Erstattung nur in geringem Umfang zu rechnen. Wird aber ein dreitägiges Musikfestival schon am ersten oder zweiten Tag abgebrochen, fehlt ein wesentlicher Teil der zu erwartenden Leistung, den Besucherinnen und Besuchern steht eine entsprechend hohe Erstattung zu.

AGB lesen

Als erstes hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters. Dort finden sich Informationen dazu, wie der Veranstalter mit Ausfällen umgehen möchte. Mit dem Kauf eines Tickets stimmen Verbraucher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und sind an diese gebunden, aber nur soweit diese gesetzeskonform sind. Lesen Sie diese also gut durch.

Die Veranstalter einiger Festspiele (wie z.B. Mörbisch, aber auch Bregenz und St. Margarethen) treffen dazu folgende Regelungen:

"Muss die Vorstellung abgesagt oder abgebrochen werden, bevor eine Aufführungsdauer von 60 Minuten erreicht ist, kann die Eintrittskarte innerhalb von 4 Wochen an der Stelle, an der sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld rückerstattet. Eine spätere Rückgabe der Karte ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung! Bitte beachten Sie, dass sich das Festspielbüro während der Festspielsaison ausschließlich in Mörbisch befindet. (Das Büro in Eisenstadt ist geschlossen!)"

In diesen Fällen wird daher der Kartenpreis nur erstattet, wenn die Veranstaltung gar nicht stattfindet oder wenn sie innerhalb der ersten Stunde abgebrochen wird. Wird bis zur 60. Minute gespielt, gibt es kein Geld retour! Diese Vorgehensweise sieht der VKI sehr kritisch.

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass das Unterbleiben eines Werkes aus Gründen sogenannter höherer Gewalt, zB bei Schlechtwetter, zulasten des Werkunternehmers, hier des Veranstalters, geht. Dies gilt umso mehr, wenn der Grund für das Ausbleiben irgendwie dem Veranstalter zugerechnet werden kann.

Vorsicht: Die Fristen der Veranstalter sind teilweise unterschiedlich!

Veranstalter als Vertragspartner

Vertragspartner ist bei Konzerten und Festivals in der Regel der Veranstalter (die Agentur, die auf der Karte steht), nicht die die Vorverkaufsstelle oder der Online-Händler. Damit ist diese Agentur für Sie der Ansprechpartner. Schicken Sie dem Veranstalter einen Brief oder eine Email, in dem Sie Ihren Anspruch geltend machen und Ihre Kontodaten nennen. Legen Sie außerdem eine Kopie Ihres Tickets bei.

Bei Problemen können Sie sich gerne an unser Beratungszentrum wenden: VKI-Beratung

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