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FlixBus: Klauseln sind rechtswidrig - Erfolgreiche VKI-Klage

Das deutsche Fernbusreiseunternehmen muss seine Beförderungsbedingungen ändern. Insgesamt 30 Klauseln in den AGB von FlixBus sind unzulässig, so das rechtskräftige Gerichtsurteil.

Die FlixMobility GmbH bietet unter der Marke FlixBus Fernbusreisen in 29 Ländern an. Nach Verbraucherbeschwerden prüften wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen. Anschließend klagten wir das Unternehmen. Das Handelsgericht Wien erklärte bereits letztes Jahr alle 30 von uns beanstandeten Klauseln für unzulässig – wir berichteten FlixBus: 30 Klauseln rechtswidrig - VKI gewinnt Klage gegen Reisebusunternehmen darüber.

Rechtskräftiges OLG-Urteil

Nun bestätigt auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem rechtskräftigen Urteil: Alle von uns eingeklagten Klauseln in den AGB von FlixBus sind rechtswidrig. Das deutsche Fernbusreiseunternehmen muss jetzt seine Beförderungsbedingungen anpassen.

Die vom Gericht als unzulässig eingestuften Klauseln betreffen u.a.:
  • das Verbot, später zu- bzw. früher auszusteigen
  • die Gepäckhaftung
  • die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch FlixBus
  • die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen nach einer Stornierung
  • die Kosten für die telefonische Kontaktaufnahme nach Vertragsabschluss

Späterer Zustieg, früherer Ausstieg

Auf den Tickets von FlixBus stehen Start- und Zielort. Ein späterer Zustieg ist laut der Beförderungsbedingungen genauso verboten wie ein früherer Ausstieg bei einem der Zwischenhalte. Das Unternehmen würde aber keinen Schaden nehmen, wenn die Kunden die gebuchte Beförderungsleistung nur teilweise nutzen und trotzdem das volle Reiseentgelt zahlen. Kunden werden durch diese Klausel also gröblich benachteiligt.

Gepäckhaftung

Laut Beförderungsbedingungen haftet FlixBus nicht für das Vertauschen oder den Diebstahl eines Gepäckstückes, falls nur ein leichtes Verschulden des Unternehmens vorliegt. Das Gepäck wird aber in einem separaten Raum aufbewahrt, wodurch die Fahrgäste nicht selbst darauf aufpassen können.

Dr. Cornelia Kern, VKI-Juristin (Bild: C.K./VKI)

"Die Kunden müssen für den Transport von Zusatz- und Sondergepäck ein zusätzliches Entgelt bezahlen. Die Beförderungsleistung dieses Gepäcks ist also eine Hauptleistung von FlixBus. Da der Unternehmer hier die Haftung für die Erfüllung der wesentlichen Vertragspflichten ausschließt, ist diese Klausel unzulässig."
- Dr. Cornelia Kern, zuständige VKI-Juristin
 

Sitzplatzreservierung

Bislang durfte FlixBus reservierte Sitzplätze aus betrieblichen Gründen neu zuweisen. Hatten Reisende nebeneinanderliegende Plätze gebucht, durfte das Unternehmen ihnen getrennte Plätze in der gleichen Kategorie zuteilen. Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr hatten die Konsumenten in diesem Fall nicht. Besonders ärgerlich war diese Klausel für Elternteile, die extra nebeneinanderliegende Plätze für sich und ihr Kind reserviert hatten.


Mehr zum Thema

Eine Übersicht über alle rechtswidrigen Klauseln und das Urteil im Volltext finden Sie auf unserer WebseiteUnzulässige Klauseln von "FlixBus"

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