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EU-weite Sammelklagen - Meilenstein für Verbraucher

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Auf EU-Ebene wurde eine neue Richtlinie beschlossen. Künftig sollen wir Ihre Rechte mit europaweiten Sammelklagen besser gegenüber großen Unternehmen durchsetzen können. 

Was wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren fordern, haben EU-Parlament und EU-Rat nun beschlossen: Eine neue Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten Rechtsrahmen für Sammelklagen schafft. „Aus Verbrauchersicht ist das ein Meilenstein“, meint Dr. Petra Leupold, VKI-Expertin für kollektiven Rechtsschutz. Mit europaweiten Sammelklagen können wir Ihre Rechte künftig besser gegenüber großen Unternehmen durchsetzen.

Wie war das bisher geregelt? 

Bisher gab es in vielen EU-Staaten nur auf nationaler Ebene die Möglichkeit, Kollektivklagen durchzuführen. In Deutschland war das bislang mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage möglich, in Österreich mit einer Sammelklage nach österreichischem Recht. Wir vom VKI haben in den letzten 20 Jahren viele solche Sammelklagen und -aktionen zu Massenschäden durchgeführt.

Bisher zahnlos gegenüber ausländischen Unternehmen

Bei der Durchsetzung von Konsumentenrechten gegenüber heimischen Firmen waren unsere österreichischen Sammelklagen zwar erfolgreich. Bei ausländischen Unternehmen erwiesen sie sich hingegen als weitgehend zahnlos. Besonders deutlich offenbarte der VW-Abgasskandal: Gericht verurteilt VW zu Schadenersatz - "Sittenwidrige Schädigung" die Defizite in der Rechtsdurchsetzung.

Beispiel: VW-Abgasskandal

US-amerikanische Konsumenten wurden bereits vor über vier Jahren von VW entschädigt – also kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Viele europäische Konsumenten warten hingegen immer noch auf Entschädigungszahlungen. Auch wir haben vor zwei Jahren eine Sammelklage gegen VW eingebracht. Bis heuer war es strittig, ob österreichische Gerichte dafür überhaupt VW-Sammelklage: Wende im Zuständigkeitsstreit - Ende der Verzögerungstaktik von VW sind. Erst im Juli 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass VW erwarten müsse, auch vor den Gerichten der Endabnehmer in Österreich geklagt zu werden. Mehr dazu lesen Sie hier: VW-Dieselskandal: Gerichte in Österreich zuständig - Betroffene entschädigen

Was verbessert die EU-weite Regelung? 

Der VW-Abgasskandal führte dazu, dass die EU-Kommission bereits EU-Sammelklage: VKI begrüßt Vorstoß - Besserer Zugang zum Recht für Verbraucher vorschlug, europaweite Sammelklagen zu erlauben. Nach zweijährigen Verhandlungen bringt die neue Richtlinie klare Verbesserungen für europäische Verbraucher. Mit der europaweiten Regelung können Sie als Konsument künftig auch gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland Ihre Rechte durchsetzen. Verbraucherverbände wie wir können stellvertretend für Sie als Geschädigter das jeweilige Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. 

Warum ist das wichtig?

Dr. Petra Leupold (Bild: VKI/Romstorfer)„Der EU-Gesetzgeber hat spät, aber doch die Konsequenzen aus dem VW-Skandal gezogen. Die neue EU-Richtlinie verbessert klar den Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bislang war ein kollektives Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon in Österreich schlicht nicht sinnvoll möglich. Wenn eine Kosten-Nutzen-Analyse großer Unternehmen zum Ergebnis führt, dass sich Rechtsbruch mangels Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wirtschaftlich lohnt, liegt das weder im Interesse der Konsumenten noch im Interesse all jener Unternehmer, die sich an die Regeln halten“, sagt Dr. Petra Leupold, VKI-Expertin für kollektiven Rechtsschutz.

Rasche und praxistaugliche Umsetzung gefordert

Müssen ausländische Unternehmen wie bisher nicht mit effizienten Sanktionen rechnen, trifft das also nicht nur Sie als Konsument. Es verzerrt auch den Wettbewerb zulasten österreichischer Unternehmer. Die EU-weite Regelung für Sammelklagen soll dem einen Riegel vorschieben. Zusätzlich ermöglicht sie Sammelklagen auch bei Rechtsverletzungen im Datenschutz, im Zusammenhang mit Reisen und bei Finanzdienstleistungen. Damit werden empfindliche Rechtsschutzlücken geschlossen. Der Gesetzgeber hat nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in österreichisches Recht umzusetzen. Wir vom VKI fordern, dass das zügig und möglichst praxistauglich geschieht. 

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