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Internet: Dubiose Zahlungsaufforderungen - Vermeintliche Forderung per E-Mail

Immer öfter erhalten Konsumenten E-Mails, in denen sie zu dubiosen Zahlungen aufgefordert werden.

Rechtsanwalt forderte 699 Euro

Die E-Mail trug die Betreffzeile „Unterlassungserklärung“ und löste bei Herrn W. Besorgnis aus. Denn angeblich hatte er bei eBay rechtliche Vorschriften verletzt, und jetzt wollte ein Rechtsanwalt 699 Euro von ihm. Herr W. war ein schon reiferes Semester und hatte, außer dass er gelegentlich E-Mails erhielt und verschickte, mit dem Internet nicht viel am Hut. So geriet er in Panik. Zur Beruhigung: Die Rechtsanwaltskammer München hat bestätigt, dass die E-Mails nicht von einem Rechtsanwalt stammen.

E-Mails nicht rechtsverbindlich

Ähnliche E-Mails haben viele Konsumentinnen und Konsumenten erhalten. Als angebliche Absender firmieren auch Betreiber von Internetseiten wie stayfriends oder Google. Doch die angegebenen Konten, auf die man einzahlen soll, sind fingiert und gehören vermutlich Betrügern. E-Mails sind nicht rechtsverbindlich (außer, wenn eine elektronische Signatur verwendet wird) – weil eben nicht nachweisbar ist, ob wirklich Anwalt X oder Firma Y die Absender sind. Normalerweise schicken Unternehmen oder Anwälte daher Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen per Post. Deshalb braucht sich Herr W. wegen einer solchen E-Mail auch keine Sorgen zu machen.

Achtung bei Attachments

Oft enthalten diese Mails auch Beilagen (Attachments) und die Aufforderung, diese zu öffnen. Wer das tut, läuft Gefahr, sich damit schädliche Software (einen sogenannten Trojaner) auf seinen Computer zu holen. Hacker könnten Daten ausspionieren. Attachments einer E-Mail sollte man grundsätzlich nur dann öffnen, wenn der Absender der E-Mail als vertrauenswürdig bekannt ist. Wenn sich in einer dubiosen E-Mail ein Link findet, sollte man diesen nicht anklicken. Oft führt er zu einem Formular, das man ausfüllen soll – und damit hätte der unredliche Absender die persönlichen Daten.

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