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Kassenbons - Fehlerhaft

Nützliche Hinweise eines Konsumenten.

Nach vielfachen negativen Erfahrungen drängt es mich, andere Konsumenten dringend einzuladen, unmittelbar nach ihren Einkäufen in den verschiedenen Großgeschäften die Richtigkeit der Rechnung mittels genauer Durchsicht des Kassenbons noch im Geschäft zu überprüfen. Nach meinen Feststellungen sind gerade bei den Scanner-Kassen nicht selten (ca. bei 10–20%) die Rechnungen fehlerhaft, und dies bemerkenswerterweise fast immer zu Lasten des Konsumenten. So sind in den Kassencomputern häufig Aktionspreise nicht richtig einprogrammiert, die Regalpreise sind oft niedriger als verrechnet, es erfolgen Mehrfachberechnungen, die Strichcodes sind fehlerhaft oder werden falsch gelesen etc. Das bedauernswerte und meist stark überforderte Kassenpersonal hat hieran nur selten Schuld und ist unter dem Arbeitsdruck auch gar nicht in der Lage, die Fehlerfreiheit der Rechnungserstellung zu überwachen. Dem entsprechend ist auch bei einer Reklamation mit keiner Entschuldigung von dieser Seite zu rechnen. Daher sollte man sich die Mühe machen und sich in solchen Fällen jeweils an die Geschäftsführung wenden, so besteht auch am ehesten die Hoffnung auf eine längerfristige Besserung derartiger Missstände.

Andererseits nimmt aber auch der Großteil der Kunden nicht einmal den Kassenbon an sich, geschweige denn, dass er ihn kontrolliert. Deshalb umso eindringlicher die Mahnung: Seien Sie der Freund Ihres Geldes, und kontrollieren Sie immer die Richtigkeit des verlangten Rechnungsbetrages. Die Preise sind ohnehin auch so hoch genug. Niemals ist es leichter, sich ein Körberlgeld von oft mehreren Euro mit wenigen Sekunden Zeitaufwand zu ersparen!

Fritz Musil
Salzburg

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