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Bare Münze: Universitätsstudium - Ausgaben geldend machen

Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema Universitätsstudium.

Uni-Studium von Steuer absetzen

Kann ich Aufwendungen für ein nebenberufliches Universitätsstudium von der Steuer absetzen?

Ja! Vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2004 war die Lage so, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium standen, nicht abzugsfähig waren. Das ist nun neu:

Als Werbungskosten geltend machen

Ab der Veranlagung der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2004 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2003 enden, können Studienbeiträge (363,36 Euro/Semester für Österreicher, Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz; 726,72 Euro/Semester für die anderen Studierenden einschließlich staatenloser und solcher mit ungeklärter Staatsbürgerschaft) für ein ordentliches Universitätsstudium steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden. Unter der Voraussetzung, dass das Studium

  • eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme  im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder
  • eine umfassende Umschulungsmaßnahme  darstellt, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglicht.

Pensionsbezieher sind vom Abzug der Studiengebühren ausgeschlossen.

Billige Studiendarlehen

Tipp : Auch im kommenden Jahr fördert der Bund zinsbegünstigte Studiendarlehen mit 2 Prozent für die Dauer von maximal 7 Jahren. Den Zinszuschuss können alle Studierenden erhalten, ausgenommen diejenigen, die den Studienbeitrag ersetzt bekommen (beispielsweise über die Studienbeihilfe). Voraussetzung ist, dass das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wird.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien

Internet: www.human-money.at

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