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Zahlscheingebühr - Einhebung

, aktualisiert am

Seit kurzem scheint auf meiner Telekabel-Rechnung zusätzlich zu den normalen Gebühren für TV und Internet noch ein Betrag von einem Euro als so genannte Erlagscheingebühr auf. Muss ich, obwohl ich immer zeitgerecht auf das von Telekabel angegebene Konto überweise, diese zusätzlichen Kosten zahlen?

Bei Abbuchungsauftrag keine Zahlscheingebühr

Ja. Die Einhebung einer Zahlscheingebühr ist zulässig, wenn kein Abbuchungsauftrag erteilt wird. Wir haben vor längerer Zeit gegen diese Gebühr ein Gerichtsverfahren geführt. Leider hat uns der Oberste Gerichtshof nicht Recht gegeben. Damit ist diese Vorgangsweise nun rechtlich gedeckt.

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