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Fall des Monats: Glastischplatte - Scherben, die kein Glück bringen

, aktualisiert am

Ohne ersichtlichen Grund ging eine gläserne Tischplatte zu Bruch. Dank des Produkthaftungsgesetzes konnten wir hier helfen.

Mit dem Glasbruch begann alles

Ein dumpfer Knall hatte Frau Moser geweckt. Schlaftrunken rannte sie barfuß ins Wohnzimmer, wo der Lärm hergekommen war. Schon im Vorraum sah sie die Bescherung: Alles war mit Glasscherben übersät. Und da spürte sie auch den stechenden Schmerz in den Füßen: Sie hatte sich Splitter eingetreten und blutete stark. Als erstes musste sie wohl im Krankenhaus, ihre Verletzungen versorgen lassen.

Wohnzimmer verwüstet

Nicht nur der Parkettboden, sondern auch die Sitzgarnitur aus Leder war schwer beschädigt. Und Frau Moser konnte längere Zeit nur humpeln. Bei der Wundheilung stellten sich Komplikationen ein. Und der Boden musste neu verlegt werden. Den Tisch, dessen Glasplatte sich da ohne Einwirken von außen „zerlegt“ hatte, hatte Frau Moser zwei Jahre zuvor im Einrichtungshaus Interio gekauft.

Ein Fall von Produkthaftung

Also wandte sich Frau Moser zuerst an Interio. Sie verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz für die beschädigte Einrichtung. Mehr als 7000 Euro machte ihre Forderung aus. Bei Schäden oder Verletzungen, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, greift das Produkthaftungsgesetz. Diesem zufolge muss ein Händler seinen Lieferanten oder den Erzeuger der Ware bekannt geben. Interio verwies an die Schweizer Firma Galvolux. Unsere Europäische Verbraucherberatung unterstützte Frau Moser bei ihren Bemühungen.

Spätes Einlenken

Galvolux präsentierte jedoch ein Gutachten: Die Platte bestehe aus bruchfestem, temperaturwechselbeständigem Sicherheitsglas, das in kleine, ungefährliche Partikel zerspringe. Die Haftpflichtversicherung der Erzeugerfirma lehnte Frau Mosers Ansprüche ab, weil kein Produktfehler vorliege. Erst nachdem wir im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht hatten, lenkte Galvolux ein und schloss einen Vergleich, bei dem die Forderungen der Konsumentin weitgehend erfüllt wurden. Vermutlich dürfte es sich um einen Ausnahmefall gehandelt haben. Von weiteren spontan zersplitterten Glastischen ist uns zum Glück nichts bekannt.

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