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Alkohol am Steuer - Haftung

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Wirt haftet für die Unfallfolgen

Überredet ein Wirt einen betrunkenen Gast, einen anderen Gast mit dem Auto mitzunehmen, haftet er für die Folgen eines Unfalls.

OGH 23. 9. 2004, 2 Ob 193/04b

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