Zum Inhalt

Stromanbieter - Unterschriftsfälschung

, aktualisiert am

Nur wundern kann man sich über das Verhalten eines belgischen Stromanbieters, der sogar eine gefälschte Einzugsermächtigung eingesetzt hat um einen potentiellen Kunden auszunehmen.

Dreiste Vorgehensweise

Belgien: Die Liberalisierung ehemaliger Monopole bringt Vorteile, hat aber mitunter bedenkliche Auswüchse in Form aggressiver Werbemethoden. So führte in einem Fall ein rein informelles Gespräch mit dem Vertreter eines alternativen Stromanbieters zu einem Vertragsabschluss. Doch damit nicht genug, berichtet „test-achats“. Es gab auch eine Bankeinzugsermächtigung, angeblich von der Neukundin unterschrieben, in Wahrheit aber eine plumpe Fälschung(!). Es ist zu befürchten, dass es sich um keinen Einzelfall handelt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Strompreis: Besser wechseln

Strompreis: Besser wechseln

Mehr Wettbewerb: Die hohen Strompreise lassen Konsument:innen stöhnen. Wer wechselt aber den Anbieter?

Urteil: Smart Meter sind zulässig

Urteil: Smart Meter sind zulässig

Die intelligenten Messgeräte sind rechtlich in Ordnung. Sie verstoßen nicht gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang