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Weihnachtsgeschenke - Frust unterm Christbaum

, aktualisiert am

Die häufigsten Fragen, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert:  

Darf ich ein Geschenk umtauschen , das mir nicht passt oder gefällt?

Im Prinzip nein. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, sofern die Ware keine Mängel aufweist. Dass die Größe nicht passt oder die Farbe nicht gefällt, stellt ja keine Qualitätseinbuße dar. Viele Unternehmen sind jedoch kulant und ermöglichen einen Umtausch. Sicherheitshalber sollte man gleich beim Kauf danach fragen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Was sollte man dabei beachten?

Da direkt nach Weihnachten oft der Schlussverkauf beginnt, sollte „ Umtausch zum Vollpreis “ vereinbart werden. So wird der ursprüngliche Verkaufspreis der Ware als Basis für den Umtausch herangezogen und nicht der möglicherweise reduzierte Abverkaufspreis.

Welche Probleme kann es beim Umtausch geben?

Da es sich um Kulanz handelt, ist es legitim, dass hier Bedingungen gestellt werden. Die Originalrechnung sollte man jedenfalls beim Umtausch dabeihaben. Oft verlangen Händler auch die Originalverpackung. Selbstverständlich darf die Ware keine Gebrauchsspuren aufweisen. Umtausch kann auch aus hygienischen Gründen ausgeschlossen werden, etwa bei Unterwäsche oder Bademode. Und: Rechtlich ist es o.k., dass Software nicht umgetauscht wird, falls die Verpackung geöffnet wurde.

Habe ich das Recht, dass ich das Geld zurückbekomme , falls ich beim Umtauschen nichts Passendes finde?

Nein. Sie haben aber das Recht auf eine Gutschrift. Am besten ist es, wenn diese übertragbar ausgestellt wird. Dann können Sie sie an jemand anderen weitergeben. Ein Anrecht auf Übertragbarkeit besteht aber nicht.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit, Geschenke später umzutauschen?

Bei Waren der gehobenen Preiskategorie wie Schmuck oder Teppichen kann "Kauf auf Probe" vereinbart werden. Dabei erhält der Käufer die Ware, der Kaufpreis wird auf ein Depot gelegt. Wenn das Geschenk nicht gefällt oder passt, gibt man es zurück und erhält das Geld retour.

 

Kann ich ein Geschenk, das nicht funktioniert, umtauschen?

Ja. Rechtlich gesehen handelt es sich aber nicht um einen Umtausch, sondern um Gewährleistung oder Garantie.

Was versteht man unter Gewährleistung ?

Käufer dürfen für ihr gutes Geld eine Ware ohne Mängel erwarten. Ist dies nicht der Fall, steht Gewährleistung zu. Der Mangel muss nach seinem Auftreten rasch reklamiert werden – und zwar beim Händler, bei dem die Ware gekauft wurde. Bei Reklamationen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat. Prinzipiell beträgt die Frist für die Gewährleistung zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware an den Käufer übergeben wurde. Erfolgt die Reklamation später als sechs Monate nach Warenübergabe, muss der Käufer allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.

Wie wird die Gewährleistung abgewickelt?

Der Käufer kann entweder eine kostenlose Behebung des Mangels verlangen (Verbesserung). Oder er gibt das defekte Produkt zurück und erhält dafür ein makelloses (Austausch). Mitunter sind Verbesserung oder Austausch technisch nicht möglich oder sinnvoll. Bei einem kleineren Mangel kann man einen Preisnachlass verlangen (Preisminderung). In bestimmten Fällen wird auch das gesamte Geschäft rückgängig gemacht (Wandlung): Der Käufer gibt die Ware zurück und erhält auch sein Geld retour.

Was versteht man unter Garantie ?

Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers, gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Daher darf der Hersteller an die Garantie Bedingungen knüpfen – etwa, dass man die Originalverpackung vorlegen muss.

Was ist sinnvoller, Gewährleistung oder Garantie?

Beide Möglichkeiten können zum Ziel führen – oder mitunter auch nicht. In der Praxis wird zwischen Gewährleistung und Garantie oft kein Unterschied gemacht, man wickelt also beispielsweise die Garantie über den Händler ab.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Gutschein verschenken will?

Gutscheine von Unternehmen sind heute oft befristet. Dieses Ablaufdatum sollte nicht zu knapp gewählt werden. Gutscheine ohne Datum sind 30 Jahre lang gültig. Einlösen kann man sie allerdings nur, sofern die Firma
noch existiert.

 

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