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ÖBB: Zug rollt - Arm eingezwickt

Herr DI Rabl ist gehbehindert und reiste mit der Bahn nach Bad Vöslau. Beim Aussteigen passierte es: Herr Rabl hatte den Waggon schon verlassen und stützte sich noch mit der Hand an der Türstange ab.

Plötzlich schlossen sich die Waggontüren, der Zug begann zu rollen, Herrn Rabls Hand war in der Tür eingezwickt. Glücklicherweise blieb der Zug bald wieder stehen, die Tür gab seine Hand frei. Neben dem Schock wegen des unerwarteten Schubs hatte Herr Rabl einen Bluterguss am Unterarm erlitten.

Natürlich hat er sich bei den ÖBB beschwert. Die Antwort der Bahn stellte ihn (und uns) nicht zufrieden. Zwar entschuldigte man sich für das Missgeschick. Aber am betreffenden Zug sei kein Defekt festgestellt und die Garnitur von der Behörde technisch genehmigt worden, betonte die Bahn.

Bereits mehrere Vorfälle

Dies ist nicht der erste Zwischenfall mit plötzlich schließenden Waggontüren. Auch früher (da war ein Kind durch plötzlich schließende Türen auf das Gleisbett geschleudert worden) hatten die ÖBB eine Fehlfunktion ausgeschlossen.

Vielleicht sollten die Bestimmungen zur technischen Sicherheit von Bahnwaggons revidiert werden. Die Wiener Straßenbahnen werden jetzt nach mehreren tödlichen Unfällen beim Ein- und Aussteigen mit Rückspiegeln und hochempfindlichen Türsensoren ausgestattet.

Hoffentlich muss es nicht auch bei der Bahn erst einen oder mehrere Tote geben, damit dieses Problem entschärft wird!

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Beträchtliche Gefahr

Sie liegen vollkommen richtig mit der Analyse, dass die Türeinstiege bei öffentlichen Verkehrsmitteln eine beträchtliche Gefahr darstellen. Die Wiener Linien sind aber kein positives Beispiel. Ein Spiegel ist kein Sicherheitsgewinn, sondern bloß eine Alibiaktion, um im Fall des Falles jegliche Verantwortung auf den Fahrer abzuwälzen, und deswegen als Sicherungsmaßnahme in Deutschland verpönt und unzulässig.

Technisch gesehen ist die Sache einfach lösbar. Niemand würde mehr durch kraftbetriebene Türen gefährdet werden, wenn die Behörde nur dann nicht einsehbare kraftbetriebene Türen ohne Aufsichtspersonal (Zugbegleiter, Stationsaufsicht …) genehmigen würde, wenn der Betreiber die einwandfreie Funktionsweise über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeuges sicherstellen kann.

Zum anderen hätte die Behörde nach Gefährdungen und/oder Unfällen von den Betreibern Maßnahmen einzufordern, die eine Wiederholung verhindern. Übrigens wurde den ÖBB im Dezember vorigen Jahres durch das BMVIT eine Ausweitung des so genannten 0:0 Betriebes (Türschließung ohne augenscheinliche Überwachung) per Bescheid genehmigt.

Daher handelt es sich bei derartigen Vorfällen nicht um einen „bedauerlichen Zwischenfall“, sondern um einen lupenreinen Skandal!

Roman Hebenstreit
Gewerkschaft vida
Wien
(aus Konsument 8/2010)

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