Zum Inhalt

Fremdwährungskredit: Klage erfolgreich - Vermittler haftet für Fehlberatung

Fremdwährungskredit und Lebensversicherung: Vermittler informierte seine Kunden nicht über die Risiken des Finanzierungskonzeptes. Nun haftet er für Schäden am Ende der Laufzeit.

Fremdwährungskredite können teuer werden, sehr teuer. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt Musterprozesse um Fehlberatungen von Konsumenten bei Fremdwährungskrediten. In einem Fall hat nun das Handelsgericht Wien einen Vermittler zum Ersatz aller Schäden verurteilt, die zum Ende der Laufzeit den Konsumenten treffen würden.

Lebensversicherung + Fremdwährungskredit

Die Vorgeschichte: Ein Ehepaar hatte einen Euro-Kredit laufen. Es wurde 2005 durch ein Inserat auf den "Umschuldungsexperten" Norbert Brandner aufmerksam. Der Vermögensberater machte einen Finanzierungsvorschlag, mit dem nicht nur der offene Altkredit von rund 30.000 Euro umgeschuldet sondern auch für die Pension vorgesorgt werden sollte. Das neue Modell ruhte auf zwei Säulen: einer Lebensversicherung (der sogenannte Tilgungsträger), von der sich die Beteiligten gute Erträge erwarteten und einem Fremdwährungskredit. Mit dem Geld der Lebensversicherung sollte am Ende der Laufzeit der Fremdwährungskredit zurückgezahlt werden.

Überzogene Redite-Erwartungen

Das Ehepaar nahm also einen endfälligen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken auf – Gegenwert: 158.000 Euro. Vom Kreditbetrag wurden 116.000 Euro in eine fondsgebundene Lebensversicherung einbezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit sollten bei 7 Prozent Ertrag der Lebensversicherung 422.000 Euro und bei 11 Prozent 1,3 Millionen Euro als Auszahlungsbetrag herauskommen.

Risiken? "Sehr sicher!"

Über die Risiken des Fremdwährungskredites klärte der Berater das Ehepaar nicht auf. Vielmehr wurde der Kredit unter Hinweis auf die angeblich stabile Währung des Schweizer Franken als "sehr sicher" dargestellt.

Die Lebensversicherung (der Tilgungsträger) investierte das eingezahlte Kapital zu hundert Prozent in Aktien. Dies wurde vom Vermögensberater als sehr breit gefächertes und daher relativ sicheres Produkt bezeichnet. In Wirklichkeit ist ein Tilgungsträger, der auf Aktien beruht, auch sehr hohen Risiken ausgesetzt. Darüber klärte der Vermögensberater das Ehepaar nicht auf.

Vermittler haftet für Schäden

Das Handelsgericht (HG) Wien hat nun den Vermittler, bzw. dessen Nachfolgefirma für alle Schäden der riskanten Finanzkonstruktion für haftbar erklärt. Es sah auch keine Verjährung, weil der Vermittler die Konsumenten immer wieder beschwichtigt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fremdwährungskredit zur Pensionsabsicherung

"Exzessive Kreditaufnahmen in einer Fremdwährung zur Finanzierung von Pensionsabsicherungen sind ein in unseren Beratungen immer wiederkehrender Fall. Diese Konzepte wurden Anfang der 2000er-Jahre als 'sicher' verkauft, ohne die Kunden auf die extremen Risiken hinzuweisen", sagt Mag. Thomas Hirmke, zuständiger Jurist im VKI. "Die Kunden stehen daher heute oft vor einem wachsenden Schuldenberg. Wer das erkennt, muss allerdings rasch aktiv werden, da sonst die Ersatzansprüche verjähren könnten."

Der VKI prüft Beratungsfehler von Vermittlern und Banken und unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.

Lesen Sie das HG-Urteil zu dieser Fremdwährungskredit-Fehlberatung (PDF).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang