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Befristeter Mietvertrag - Kündigung

"In einigen Monaten läuft mein befristeter Mietvertrag ab. Ich überlege, ob ich den Vertrag verlängern soll. Muss ich kündigen, wenn ich die Wohnung nicht weiter behalten möchte?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)
DI Renate Wagner

Befristete Mietverträge enden mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Sollte etwas anderes vereinbart worden sein, müssten Sie das Ihrem Mietvertrag entnehmen können. Wenn Sie Interesse an einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses haben, sollten Sie das Ihrem Vermieter möglichst bald mitteilen.


Lesen Sie hier mehr zum Thema Mietverträge kündigen.

Außerdem finden Sie in unserem Extra Miete und Wohnen alles zum Thema Wohnrecht.

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