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Zahlungsverkehr: SEPA - Die Ära der Zahlenwurst

, aktualisiert am

Bislang waren IBAN und BIC nur bei Auslandsüberweisungen Pflicht. Nun lösen sie Kontonummern und Bankleitzahlen generell ab.

Lesen Sie auch unsere Aktualisierung: SEPA: Frist verlängert

Mit Februar ist es so weit: SEPA, die Single European Payments Area (der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum), wird Realität. Damit ziehen die International Bank Account Number – auch „IBAN die Schreckliche“ genannt, weil sie so unerfreulich viele Zahlen mit sich schleppt – und der Business Identifier Code BIC ohne Wenn und Aber auf unseren Überweisungen ein. Mit Kontonummer und Bankleitzahl lassen sich dann keine Über­weisungen mehr tätigen – die dann auch nicht mehr länger Überweisungen heißen, sondern Zahlungsanweisungen.

Bei EU-Überweisungen schon bekannt

Wer Geld in andere EU-Länder überwiesen hat, kennt das neue System von IBAN und BIC ­bereits, da EU-Überweisungen schon seit ­Längerem nur noch so möglich waren. Manche Banken oder Unternehmen haben aber auch im Inlandsverkehr bereits auf die IBAN gesetzt. Der BIC hingegen war und ist bei Inlands­zahlungsanweisungen nicht anzuführen. Ab 2016 soll er auch im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr notwendig sein.

Was bleibt zu tun?

Für Privatkunden sollte sich der Umstellungsaufwand sehr in Grenzen halten. Die meisten Institute haben zugesichert, dass sie Daueraufträge und Vorlagen von sich aus auf IBAN und BIC umstellen werden. Trotzdem schadet es nicht, Anfang Februar zu überprüfen, ob alle Ihre Kontoaufträge ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Aufpassen bei herkömmlicher E-Mailbox

Onlinebanker sollten in diesen Wochen regelmäßig in das Postfach ihres Onlinebankings schauen, da dort Umstellungsanfragen ihrer Bank eingehen könnten. Antworten Sie aber auf keinen Fall auf Anfragen, die in Ihrer ­herkömmlichen E-Mailbox eingehen: Mit Phishing-Attacken ist zu rechnen!

Vor allem bei der Umstellung von Lastschriften müssen bei den Kunden in manchen Fällen neue Vereinbarungen für den Einzug eingeholt werden. Das alles natürlich ausschließlich schriftlich, nie telefonisch oder per Mail: Die von den jeweiligen Unternehmen (z.B. einer Hausverwaltung, einem Telekommunikationsunternehmen) zugesandten Unterlagen müssen von Ihnen ausgefüllt und an den be­güns­tigten Zahlungsempfänger zurückgesandt werden.


Weitere Infos zum Thema lesen Sie hier: Banküberweisung: IBAN-Einführung, Bezahlen ins Ausland und Auslandsüberweisungen mit SEPA

Für Zahlungsverkehrskonten nötig, beim Sparbuch kein Handlungsbedarf

Belege und Sparkonten

Bei den Zahlungsbelegen entsprechen nach Aussagen der Branche bereits zwei Drittel den neuen Zahlungsanweisungen. Geben Sie dort nur noch die IBAN an; wenn Sie Ihre alte Kontonummer eintragen, ist der Beleg nicht verarbeitbar – die Zahlung verzögert sich! Sie finden Ihre persönliche IBAN und den BIC übrigens auf Ihrer Bankomatkarte oder – wenn Sie keine besitzen – auf Ihren Kontoauszügen.

Onlinebanker müssen zwar ihre eigenen ­Daten nicht eingeben, dafür aber die gesamte Zahlenwurst des Empfängers eintippen – ­äußerst hilfreich dabei ist, wenn die Zahlenkolonne in Vierergruppen unterteilt ist, wie das zum Beispiel die Erste Bank und die UniCredit Bank auf ihren Vordrucken bereits handhaben.

Für Girokonten nötig, für Sparbücher nicht

SEPA ist in erster Linie auf Zahlungsverkehrskonten ausgerichtet, also als Gehalts-, Pen­sions- oder Studentenkonten geführte Girokonten. Bei Spar-, Kredit- und Wertpapierverrechnungskonten ist die IBAN auf den Auszügen abgedruckt. Bei Bedarf (etwa wenn eine Direktzahlung erfolgen soll) kann sie bei der jeweiligen Bank erfragt werden. Kein akuter Handlungsbedarf herrscht weiters bei Sparbüchern. Sie laufen auch ohne Umstellung weiter.

Und wozu das Ganze?

Wenngleich die langen Zahlenreihen ein ­wenig abschreckend wirken, sie haben auch ihr Gutes: Die Überweisungsdauer, speziell grenzüberschreitend, hat sich deutlich reduziert, was vor allem das zunehmende Onlineshopping etwas stressfreier und sicherer ­gestaltet. Außerdem gibt es nun einheitliche Standards und – noch wichtiger – klare, einheitliche Gebührenregelungen. Das schützt zumindest von der Zahlungsseite her vor ­bösen Überraschungen – ob die dafür ge­lieferte Leistung stimmt, muss immer noch jeder für sich entscheiden.

Hände weg von IBAN-Rechnern

Im Internet gibt es eine Reihe von Tools, mit denen Sie anhand der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl IBAN und BIC errechnen können. Verlassen Sie sich nicht darauf! Wird zum Beispiel aufgrund einer abweichenden Bankleitzahl eine falsche Nummer errechnet, bleibt die Über­weisung unerledigt. Eine Anfrage beim Zahlungsempfänger ist der einzig sichere Weg.

Leserreaktionen

Grundlos gesperrt

Auch ich bestelle seit mehr als 10 Jahren mindestens einmal im Monat bei Amazon. Seit August habe ich das nicht mehr getan. Meine Bankverbindung ist seit meiner Registrierung immer die gleiche und bei Amazon gespeichert. Ich habe wie immer bestellt, die Ware auch in den nächsten Tagen erhalten. 2 Tage später bekomme ich eine Mail mit der Mitteilung dass aus unbekanntem Grund nicht abgebucht werden konnte und ich den Betrag samt 6 Euro Gebühren umgehend einbezahlen soll.

Daraufhin schrieb ich eine Mail, dass ich den offenen Betrag gerne einbezahle, aber ohne die Spesen da ich mir keiner Schuld bewusst war. Als Reaktion wurde mein Benutzerkonto sofort gesperrt und ich wurde kommentarlos wieder aufgefordert die 6 Euro Spesen einzubezahlen. Ich habe dann einfach die Forderung ohne Spesen bezahlt. Amazon habe ich eine Mail geschrieben und darüber informiert sowie gedroht, meinen Rechtsanwalt einzuschalten, falls noch weitere Forderungen kommen.

Ich bekam dann eine Antwort, dass die Spesen kulanterweise ausgebucht wurden. Zwei Wochen später war dann mein Benutzerkonto wieder freigeschaltet. Bestellung habe ich seitdem keine mehr aufgegeben.

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 11/2014)

Amazon nicht SEPA-reif

Als langjähriger, zufriedener Amazon-Kunde tätige ich zwischen 20 und 30 Bestellungen pro Jahr. Auch am 2. August habe ich einen Artikel in zweifacher Menge bestellt, den ich aufgeteilt auf 2 Teillieferungen erhalten habe. Am 7. August bekam ich 2 Mails von Amazon mit der Information, dass die Abbuchung von meinem Bankkonto mit dem Hinweis „unbekannter Grund“ beide Mal nicht erfolgreich war. Ich wurde aufgefordert, die Beträge inkl. Bearbeitungsgebühr von jeweils 6,00 € umgehend zu überweisen.

Am 8. August wurde wegen des Zahlungsverzugs mein Kundenkonto bei Amazon gesperrt. Die Nachfrage bei meiner Hausbank ergab, dass Amazon eine Abbuchung mittels Kontonummer und Bankleitzahl beauftragt hatte. Aufgrund der europaweiten SEPA-Umstellung sind seit 1. August 2014 aber auch für Inlandsüberweisungen IBAN und BIC erforderlich.

Unglaublich aber wahr, hat ein so großes Versandunternehmen wie Amazon in meinem Fall doch glatt die SEPA-Umstellung verschlafen bzw. dieses Versäumnis einfach auf mich als Kunde abgewälzt. Ich werde mir in Zukunft jedenfalls zweimal überlegen, ob ich bei Amazon bestelle.

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 10/2014)

Amazon hat eine Stellungnahme zu dieser und zu einer ähnlich lautenden Beschwerde abgelehnt – mit dem Hinweis, ohne Kenntnis der Kundendaten könnten die Fälle nicht überprüft werden.

Die Redaktion

Zusätzliche Gebühren

Für SEPA-Überweisungen in die Schweiz und nach Monaco dürfen zusätzliche Gebühren verrechnet werden, während eine EU-Standardüberweisung nicht mehr als eine Inlandsüberweisung kosten darf. Die Easybank nutzt diesen Umstand schamlos aus und verlangt 9 Euro Gebühren für eine Euro-Überweisung in die Schweiz, obwohl dank SEPA auf Seiten der Absenderbank kein zusätzlicher Aufwand gegenüber einer EU-Standardüberweisung anfallen sollte. Etliche andere Banken wie z.B. die Deutsche Kreditbank in Berlin (DKB) berechnen für SEPA-Überweisungen in die Schweiz nur Inlandsgebühren auf Absenderseite.

Josef Hinteregger
Dornbirn
(aus KONSUMENT 3/2014)

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