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Hypo Alpe Adria: Depotgebühren - Wechselnde Berechnungsbasis

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Ein Kunde musste bei der Hypo Alpe Adria hohe Gebühren für sein Wertpapierdepot Gebühren zahlen. Eine grobe Benachteiligung, meinten unsere Juristen.

Diesen Fall konnten wir für den Konsumenten nur teilweise erledigen.

Herr Dostal hatte vor etlichen Jahren bei der Hypo Alpe Adria Bank eine Anleihe erworben. Diese Anleihe – Hypo Alpe Adria (Jersey) Ltd. – entpuppte sich als veritabler Flop. Obwohl ursprünglich im Anleger-Risikoprofil als "sicher" eingestuft, waren schon seit Jahren keine Zinsen mehr ausbezahlt worden und obendrein war der Wert der Anleihe stark gesunken. Für einen befristeten Zeitraum wurden Herrn Dostal deshalb keine Depotgebühren verrechnet. Nunmehr waren sie aber wieder fällig und machten stolze 217 € pro Jahr aus. Eindeutig zu viel, meinte Herr Dostal und beeinspruchte die Höhe des Depotentgelts. Doch die Hypo Alpe Adria Bank schmetterte seinen Einspruch ab: Das Depotentgelt werde gemäß Gebührenkatalog verrechnet, man bitte um Verständnis.

Wenig Verständnis für Gebühren

Verständnis konnte Herr Dostal jetzt allerdings nicht mehr aufbringen. Er suchte samt Gebührenkatalog unser Beratungszentrum auf. Die diensthabende Juristin sah die Bestimmungen des Katalogs genau durch: Demnach erfolgt die Berechnung der Depotgebühren für diese Anleihe bei Bewertung unter pari (d.h. bei einem Kurswert unter dem Nennwert) vom Nennwert, bei Bewertung über pari (bei einem Kurswert über dem Nennwert) aber zum Kurswert. 

"... grob benachteiligend"

In unserem an die Hypo Alpe Adria Bank gerichteten Interventionsschreiben hielten wir fest, dass es für Konsumenten grob benachteiligend sei, wenn für die Berechnung des Depotentgelts zwar ein über dem Nennwert liegender Kurswert, nicht jedoch ein niedrigerer Kurswert als Basis herangezogen werde. Da der Aufwand der Bank nicht vom Wert eines einzelnen Wertpapiers abhänge, erfolge diese Art der Berechnung einseitig zum Nachteil der Konsumenten und sei sachlich nicht zu rechtfertigen.

Hypo Alpe Adria reagierte positiv auf unser Schreiben

Wir ersuchten die Hypo Alpe Adria, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und Herrn Dostal einen akzeptablen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Die Bank reagierte positiv auf unser Schreiben – sie sicherte uns zu, Herrn Dostal in Kulanz bis auf Weiteres keine Depotgebühren mehr für die Anleihe zu verrechnen und seinem Konto die für das Vorjahr eingehobenen Depotgebühren wieder gutzuschreiben. So weit, so gut. Herr Dostal konnte aufatmen.

Nicht die einzige Bank mit solchen Gebühren

Allerdings ist die Hypo Alpe Adria nicht die einzige Bank, die derartige Klauseln in ihre Gebührenkataloge aufgenommen hat. Wir haben in der Vergangenheit bereits Banken wegen Verwendung solcher Klauseln abgemahnt. - Lesen Sie auch Depotgebühr bei Banken 3/2013


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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