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Efko Kren frisch gerieben - Was heißt da frisch gerieben?

   Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kren, der vollmundig als „frisch gerieben“ verkauft wird, aber nicht frisch gerieben ist.

 

efko Kren firsch gerieben: Vorne auf dem Produkt wird der Kren als frisch gerieben angepriesen. (Bild: K. Schreiner/VKI)
efko Kren firsch gerieben: Vorne auf dem Produkt wird der Kren als frisch gerieben angepriesen. (Bild: K. Schreiner/VKI)

efko Kren firsch gerieben: Vorne auf dem Produkt wird der Kren als frisch gerieben angepriesen. (Bild: K. Schreiner/VKI)

efko Kren firsch gerieben: Die Zutatenliste zeigt einige Konservierungsstoffe, die nicht auf "frisch gerieben" hindeuten. (Bild: K. Schreiner/VKI)
efko Kren firsch gerieben: Die Zutatenliste zeigt einige Konservierungsstoffe, die nicht auf "frisch gerieben" hindeuten. (Bild: K. Schreiner/VKI)

efko Kren firsch gerieben: Die Zutatenliste zeigt einige Konservierungsstoffe, die nicht auf "frisch gerieben" hindeuten. (Bild: K. Schreiner/VKI)

Nicht "frisch gerieben" sondern "wie frisch gerieben"

Das steht drauf: efko Kren frisch gerieben

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Wer die intensive Schärfe frisch geriebenen Krens mag, schätzt ihn zu Schinken, zu Würsteln, über den Salat gestreut … Müsste die Wurzel bloß nicht erst gereinigt, geschält und gerissen werden! Als bequemere Alternative bietet sich Kren im Glas an.

Frisch gerieben, oder?

„Frisch gerieben“ steht groß und deutlich auf dem Glas efko Kren. Na bitte. Keine Vorarbeiten, kein tränentreibendes Reißen der Wurzel, einfach das Glas aufschrauben und frischen Kren genießen! Oder doch nicht?

Mehrere Konservierungsmittel enthalten

Ein Kunde stolperte beim Lesen der Packungsaufschrift über die Zutatenliste. Hier war Etliches angeführt, was er in frisch geriebenem Kren definitiv nicht erwartet hatte. Denn laut Zutatenliste besteht efko Kren nicht nur aus Krenwurzeln (95 %), sondern auch aus Rapsöl, Salz, Zucker, dem Säuerungsmittel Citronensäure, dem Antioxidationsmittel Kaliummetabisulfit. Der Konsument hatte dagegen angenommen, dass als „frisch gerieben“ angepriesener Kren tatsächlich frisch und unbehandelt ist, also weder Öl, Salz, Zucker noch sonstige Konservierungsmittel enthält!

Produktdeklaration rechtlich ok

Rechtlich gibt es an dieser Produktdeklaration allerdings nichts zu beanstanden: Wenn es dem Hersteller gelingt, ein Lebensmittel so zu behandeln, dass es die Eigenschaften eines frischen Lebensmittels länger beibehält, darf es als „frisch“ bezeichnet werden. Konsumenten sehen das natürlich anders. Sie erwarten von als „frisch“ ausgelobten Lebensmitteln Produkte ohne Zusätze.

Etikett bereits geändert

Auf unsere Nachfrage teilte uns Hersteller efko mit, dass das Etikett bereits geändert wurde und nun statt „frisch gerieben“ „wie frisch gerieben“ aufgedruckt ist. Das schauen wir uns demnächst näher an.  


Lesen Sie hier den Re-Check: Efko Kren wie frisch gerieben - Produktaufschrift geändert

Lesen Sie auch:

Reaktion der Firma efko

Was efko zur missverständlichen Deklaration seines Krens sagt.

„Die Beschwerde des Konsumenten betrifft ein Etikett, das wir so nicht mehr verwenden. Angeschlossen senden wir unsere aktuelle, bereits seit einigen Monaten im Handel befindliche Aufmachung. Auf dieser befindet sich die auch von allen Konkurrenten verwendete Aussage „wie frisch gerieben“. Das gesamte Etikett einschließlich dieser Auslobung haben wir rechtlich prüfen lassen. Die Aussage ist inhaltlich zutreffend (siehe unten) und daher nicht zu beanstanden. 

lm Übrigen teilen wir lhre Auffassung nicht. Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat schon vor längerem klargestellt, dass die Bezeichnung frisch auch dann verwendet werden kann, wenn es gelingt, ein Lebensmittel so zu behandeln, dass es die Eigenschaften eines frischen Lebensmittels länger beibehält (4 Ob 173/O2y zu UHT-Milch). Es kann daher für die Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Aussage „frisch gerieben“ keine Rolle spielen, ob der Kren behandelt worden ist oder nicht. Das ergibt sich im Übrigen auch eindeutig aus der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Steirischer Kren g.g.A.“. In Punkt 4.5 wird im letzten Absatz das Verarbeitungsverfahren beschrieben, welches auch ausdrücklich den Zusatz der verwendeten Zutaten erlaubt. Weiter heißt es, „... frisch geriebener Kren wird in einem natürlich schonenden Verfahren haltbar gemacht ...“, und ist somit für einige Monate dem frisch geriebenen Kren gleichzusetzen. 

Da wir zum Ergebnis gekommen sind, dass die Aussage „wie frisch gerieben“ dem Wortlaut der Spezifikation noch besser entspricht, haben wir uns für die Änderung entschieden. Aufgrund der schon lange vor Eingang lhres E-Mails erfolgten Änderung der Aufmachung erachten wir die Beschwerde für erledigt.“ 

efko Frischfrucht und Delikatessen GmbH
11. 8. 2014 

Wir meinen: Wir freuen uns über eine klarere Produktdeklaration und bleiben dran.

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