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Schadstoffe: zynische EU-Spielzeugrichtlinie - Fingerfarben, Stofftiere, Filzstifte

Egal ob Fingerfarben, Stofftiere oder Filzstifte: Wenn wir Kinderprodukte testen, wird es schnell gruselig. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.

Bernhard Matuschak (Bild: U. Romstorfer/VKI)
E-Mail: KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak

Immer wieder stoßen wir auf gefährliche Substanzen. Und wir fragen uns, ob Unternehmer wohl ihre eigenen Kinder mit dem von ihnen hergestellten Produkt spielen lassen. Spielzeug, in dem allergieauslösende oder gar krebserregende Stoffe stecken. - Lesen sie dazu unseren Fingerfarben: Schadstoffe - Finger weg! und Stofftiere: Sicherheit und Schadstoffe - Ausgekuschelt.

Herstellung umstellen

Dabei wäre es ohne Weiteres möglich, den Herstellungsprozess so umzustellen, dass das Endprodukt frei von gesundheitsschädlichen Substanzen, etwa Schwermetallen, ist. Die Gier vieler Produzenten nach Profit ist das eine. Doch müsste dann nicht die Politik darüber wachen, dass unseren Kindern keine Gefahr droht, wenn sie an Stiften oder Plastikautos herumknabbern?

EU-Spielzeug-Richtlinie

Aufschluss darüber, welche Schadstoffe per Gesetz in Spielzeug enthalten sein dürfen, gibt die EU-Spielzeug-Richtlinie. Darin sind so ziemlich alle Scheußlichkeiten gelistet, mit denen Kinder möglichst erst gar nicht in Berührung kommen sollten. Doch genau diese Richtlinie lässt es zu, dass Kinder mit Spielzeug spielen, in dem nicht unbeträchtliche Mengen an Arsen, Cadmium, Quecksilber oder Blei stecken.

Weniger Blei in Verpackung

An Zynismus grenzt, dass etwa bezüglich des Schwermetalls Blei die Verpackungsverordnung strenger ist als diese Spielzeug-Richtlinie. In Verpackungsmaterial darf die Bleikonzentration 100 Milligramm pro Kilogramm nicht überschreiten. Aus Kinderspielzeug dürfen sich hingegen sogar 160 Milligramm pro Kilogramm lösen. Ein Plastiksackerl aus dem Supermarkt unterliegt somit schärferen Bestimmungen als Kinderspielzeug! Blei reichert sich, wenn man es verschluckt, im Körper an und kann schwere Gehirnschäden auslösen.

Klage abgewiesen

Die in der Spielzeug-Richtlinie vorgesehenen Grenzwerte sind nicht nur für uns ein Skandal. Die deutsche Bundesregierung hat 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Spielzeug- Richtlinie geklagt und eine Verschärfung bezüglich des erlaubten Schwermetallgehaltes gefordert. Die Klage wurde abgewiesen.

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