Im Rahmen einer internationalen Kooperation mit Autofahrerclubs und Verbraucherorganisationen werden regelmäßig Autokindersitze getestet.
Ziel der jährlichen Untersuchung ist, das Angebot an Kindersitzen möglichst umfassend darzustellen. Die Vielzahl an Modellen erfordert eine Vorauswahl, die – entsprechend Marktbedeutung und Innovation – in Abstimmung mit den Testpartnern erfolgt. Die Testmuster werden anonym im Einzel- oder Versandhandel eingekauft.
Seit 2015 gelten in Teilbereichen strengere Kriterien, insbesondere die Crashtests haben sich verschärft. Die Ergebnisse sind daher nur bedingt mit früheren Tests vergleichbar.
SICHERHEIT (50 %)
Die dynamischen Prüfungen sind angelehnt an die EU-Verordnungen ECE R44 und R129. Bewertet werden u.a. die Vorverlagerung und die Belastung des Kopfes sowie die Belastung der Brust und das Bauchverletzungsrisiko.
Bietet ein Kindersitz unterschiedliche Befestigungsarten – beispielsweise Isofix oder Dreipunktgurt, vorwärts- oder rückwärtsgerichtet, mit oder ohne Basis, Rückenlehne mit Ruheposition –, wird eine entsprechende Anzahl von Crashtests für alle Varianten durchgeführt. Das gilt auch für unterschiedlich große Dummys zum Beispiel bei mitwachsenden Kindersitzen.
- Frontaufprall: Ein Prüfschlitten mit aufgebauter VW Golf VII Karosserie (5-Türer) wird in Anlehnung an die Testvorgaben von Euro NCAP auf 64 km/h beschleunigt. Der simulierte Aufprall gegen ein Hindernis wird mit Hochgeschwindigkeitskameras dokumentiert.
- Seitenaufprall: Eine quer auf dem Prüfschlitten montierte Testbank prallt bei 27 km/h gegen eine fest stehende Tür. Abweichung zu ECE R129: Die Tür ist nur mit 20 Millimetern Styrodur verkleidet und der Aufprallwinkel beträgt 80 Grad statt 90 Grad.
- Sicherheit der Sitzkonstruktion: Drei Experten beurteilen den Gurtverlauf, die Kopfabstützung und die Standsicherheit des Kindersitzes auf dem Fahrzeugsitz (Rückbank).
HANDHABUNG (40 %)
Das Urteil Handhabung beinhaltet folgende Einzelprüfungen:
- Schutz vor Fehlbedienung: Drei Experten und zehn Testpersonen prüfen die Sitze im Praxistest. Falsch montierte Systeme stellen den Unfallschutz infrage. Die Experten bewerten das konzeptionelle Fehlbedienungsrisiko – auch mit Blick darauf, dass die Kindersitze manchmal von Personen bedient werden, die mit dem System nicht vertraut sind.
- Einbauen, Anschnallen, Sitzumbau und Größenanpassung: Beurteilung durch drei Experten. Für die Bewertung des Sitzeinbaus kommen aktuelle Fahrzeugmodelle (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) zum Einsatz.
- Bedienungsanleitung: Ein Experte beurteilt die Anleitung nach einer umfangreichen Checkliste.
- Reinigung und Verarbeitung: Drei Experten beurteilen das Abnehmen und die Waschbarkeit des Bezugs sowie die Verarbeitung des Sitzes.
ERGONOMIE (10 %)
Drei Experten beurteilen mit Kindern und Dummys in Prüffahrzeugen (Ford C-Max, Opel Adam, VW Golf VII) an verschiedenen Plätzen unter anderem den Platzbedarf im Fahrzeug, die Beinauflage, Polsterung und Sichtverhältnisse für das Kind und die Sitzposition (Winkel der Sitzlehne und Platzangebot für die Beine).
SCHADSTOFFE (0 %)
Getestet werden Materialien im direkten Kontaktbereich des Kindes (Sitzbezüge und Gurtpolster) u.a. auf: PAK angelehnt an die Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK des Ausschusses für Produktsicherheit, Phthalate (Weichmacher) angelehnt an die Richtlinien 2005/84/EG und 76/769/EWG, Organophosphor-Flammschutzmittel angelehnt an den Ökotex-Standard 100 und die Richtlinie 2014/79/EU, phenolische Verbindungen angelehnt an den Ökotex-Standard 100 sowie Formaldehyd angelehnt an die EN ISO 14184-1 und die EN 71-9.
BEWERTUNG
Deckt ein Kindersitz mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ab, so werden diese getrennt getestet. Das Testergebnis wird aus den schlechtesten Einzelergebnissen errechnet („Mindestschutzpotenzial“). Ein Sitz, der für mehrere Gewichtsklassen, Körpergrößen oder Einbauarten ausgelegt ist, muss dem größer werdenden Kind während der gesamten Gebrauchszeit maximale Sicherheit bieten.
ABWERTUNGEN
Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das Testurteil auswirken. Wichtig sind Abwertungen immer dann, wenn die rein rechnerische Bewertung den Mangel nicht deutlich macht. Bei Autokindersitzen werden auch gleitende Abwertungen eingesetzt. Diese wirken ab einer Notengrenze gleitend auf das übergeordnete Urteil: Je schlechter das auslösende Ergebnis, umso stärker wirkt die jeweilige Abwertung. Abwertungen sind mit einer Fußnote gekennzeichnet.
Folgende Abwertungen werden angewendet:
- Testurteil: Sind die Sicherheit, die Handhabung oder die Schadstoffe „nicht zufriedenstellend“, kann das Testurteil nicht besser sein. Sind die Sicherheit oder die Handhabung schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils. Ist die Note für Schadstoffe schlechter als „durchschnittlich“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Testurteils.
- Sicherheit: Sind der Front- oder Seitenaufprall „nicht zufriedenstellend“, kann das Urteil Sicherheit nicht besser sein. Sind die Noten für Front- oder Seitenaufprall oder Sicherheit der Sitzkonstruktion schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Sicherheit.
- Handhabung: Sind der Schutz vor Fehlbedienung, das Einbauen des Sitzes oder das Anschnallen des Kindes „nicht zufriedenstellend“, kann die Handhabung nicht besser sein. Sind die Noten für Schutz vor Fehlbedienung, Einbauen oder Anschnallen schlechter als „gut“, führt dies zu einer gleitenden Abwertung des Urteils Handhabung.
- Schadstoffe: Das Urteil für Schadstoffe kann nicht besser sein als die schlechteste Note für PAK, Phthalate (Weichmacher), Organophosphor-Flammschutzmittel, phenolische Verbindungen oder Formaldehyd.