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Organspende ja oder nein: Vorsorge

Wer sein Leben möglichst selbstbestimmt vorausplanen möchte, kann für den Fall, dass er nicht mehr selbst entscheiden kann, Vorkehrungen treffen. In unserem neuen Buch erfahren Sie auch, wie Sie zum Thema Organspende "alles regeln" können.

Viele Menschen sind schwer krank und be­nötigen für ihr Überleben oder ein möglichst menschenwürdiges Leben eine Organspende. Diese kommt zumeist von Verstorbenen, ­denen das für den Schwerstkranken lebensnotwendige Organ (beispielsweise Herz oder Leber) nach dem ärztlich festgestellten Tod entnommen wurde. Transplantationen und Organspenden sind seit dem 13.12.2012 im Organtransplantationsgesetz (OTPG) gesetzlich geregelt.

Unabhängig von Staats­bürgerschaft

In Österreich dürfen einer verstorbenen Person Organe, Organteile oder Gewebe für Organspenden entnommen werden, sofern sie nicht zu Lebzeiten diesem Vorgehen widersprochen hat (so­genannte "Widerspruchslösung"). Dies gilt für alle Menschen, die sich in Österreich ­aufhalten, unabhängig von deren Staats­bürgerschaft.

Unter bestimmten Bedingungen

Im Gesetz wird aber auch klar geregelt, dass

  •  Organe nicht zu Forschungszwecken entnommen werden dürfen
  •  Organentnahmen nur nach Feststellung des Todes durch einen unabhängigen Arzt durchgeführt werden dürfen
  •  Organspenden nicht der Erzielung von Gewinnen dienen dürfen
  •  Entnahmen nicht zu einer die Pietät ver­letzenden Verunstaltung der Leiche führen dürfen

Wer nicht will, muss widersprechen

Möchte man selbst – aus welchen Gründen auch immer – nicht Organspender sein, so muss man den Widerspruch erklären und diesen Willen in das Widerspruchsregister der Gesundheit Österreich GmbH eintragen lassen.

Der Widerspruch (Widerspruch gegen Organentnahme siehe auch Serviceteil des Buches "Alles geregelt") ist auch für Kinder oder nicht geschäftsfähige Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter möglich.

Widerspruch verpflichtet Ärzte

Register oder persön­liches Schreiben

Für Ärzte ist dieser Widerspruch bindend. Sie müssen vor einer Organentnahme im Widerspruchsregister nachsehen, ob sie die Organe einer verstorbenen Person entnehmen dürfen. Neben dem offiziellen Eintrag in das ­Widerspruchsregister sind auch ein persön­liches Schreiben bei den Ausweispapieren oder mündliche Aussagen gegenüber nahen Angehörigen zu respektieren. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil das Widerspruchsregister vorrangig für die österreichische Wohnbevölkerung mit (österreichischer) Sozial­versicherungsnummer konzipiert wurde.

Hirntod und künstliche Beatmung

Wichtig: Für eine Organspende ist die Feststellung des Hirntods des Patienten erfor­derlich. Dies allerdings bedingt künstliche Beatmung, die von vielen Patienten mittels Patientenverfügung abgelehnt wird. Wenn das auch auf Sie zutrifft, sollten Sie in die ­Patientenverfügung einen Hinweis darauf aufnehmen, dass Sie als Konsequenz Ihres Wunsches eine Organspende ablehnen, und sich in jedem Fall ins Widerspruchsregister eintragen lassen. Ihr Widerspruch gegen ­Organspenden bezieht sich übrigens immer nur auf Organentnahmen nach dem Tod. Zu Lebzeiten können Sie trotz des Widerspruchs Organe (beispielsweise eine Ihrer beiden ­Nieren) spenden oder Ihren Widerspruch ­widerrufen.

Zettel in der Brieftasche

Tipp: Bekommen Sie häufig Besuch von ­Personen aus Staaten wie beispielsweise Deutschland mit einer Zustimmungslösung bezüglich Organspenden (der potenzielle Spender muss im Vorfeld explizit zugestimmt haben), dann sollten Sie diesen auf die andersartige Lösung in Österreich hinweisen. Dies insbesondere dann, wenn Sie wissen, dass Ihr Gast Organspenden ablehnt. Es ­genügt dann der angesprochene Zettel mit der Ablehnung in der Brieftasche, damit die österreichischen Ärzte und Behörden über den Wunsch des Besuchers informiert werden.

Buchtipp: Alles geregelt - das Vorsorgebuch

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

Leseprobe im Shop:www.konsument.at/allesgeregelt

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

4. Auflage 10/2020, broschiert, 172 Seiten, Format A4; Preis: 19,90 Euro + Versand

 

 

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