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Kober & Wenzel OG Fernsehservice - Vertragsrücktritt noch akzeptiert

Das Unternehmen verkaufte ein mangelhaftes TV-Gerät an Familie Binder. Nach unserer Intervention konnte sie vom Vertrag zurücktreten. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Diesen Fall konnten wir für den Konsumenten nur teilweise erledigen.

Familie Binders Fernsehapparat funktionierte nicht mehr, und so rief Herr Binder Kober & Wenzel Fernsehservice (Wien) zwecks Vereinbarung eines Reparaturtermins an. Ein Techniker kam in die Wohnung des betagten Ehepaars. „Eine Reparatur lohnt sich nicht“, meinte er, nachdem er das Gerät überprüft hatte, und riet zum Kauf eines neuen Fernsehers. Familie Binder beschloss, diesem Rat zu folgen, und Kober & Wenzel Fernsehservice brachte einen Minerva LCD-TV. Das Gerät kostete inklusive Lieferung und Montage 2.498 €. Doch auch der neue Fernseher funktionierte nicht.

Mangelhaft und überteuert

Familie Binder reklamierte mehrere Male bei Kober & Wenzel. Dort wurde ihnen mitgeteilt, dass die SAT-Anlage die Störungen verursache, das Gerät selbst aber in Ordnung sei. Nach einem halben Jahr riet Kober & Wenzel Familie Binder noch einmal, einen neuen Fernseher zu kaufen. Der Minerva-TV sei jetzt, sechs Monate nach Kauf, freilich nur mehr 300 € wert. Familie Binder ließ den Apparat schließlich von einem anderen Unternehmen überprüfen. Dessen Techniker stellte fest, dass der Minerva LCD-TV mangelhaft war und obendrein deutlich überteuert verkauft worden war.

Rücktritt sei nicht mehr möglich

Wenig überraschend, dass Herr Binder nun endgültig genug hatte. Er erklärte Kober & Wenzel binnen offener Frist den Rücktritt vom Vertrag. Doch das Unternehmen lehnte ab. Familie Binder sei bei Lieferung des Minerva LCD-TV über das 14-tägige Rücktrittsrecht belehrt worden. Nun, über acht Monate nach dem Kauf, sei daher kein Rücktritt mehr möglich, hieß es. Herr Binder packte sämtliche den Kauf des Minerva LCD-TV betreffenden Papiere zusammen und suchte unser Beratungszentrum auf. Unsere Juristin konnte in all diesen Unterlagen keinerlei Belehrung über das Rücktrittsrecht finden.

Kaufpreis zurückerstattet

Sie intervenierte bei Kober & Wenzel und hielt in ihrem Schreiben fest, dass das Unternehmen nachweisen müsse, Familie Binder ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht belehrt zu haben. Doch statt diesen Nachweis zu schicken, schaltete Kober & Wenzel einen Rechtsanwalt ein. Dieser teilte uns schließlich mit, dass das Unternehmen Herrn Binders Rücktritt vom Vertrag akzeptiere und kündigte an, dass Kober & Wenzel den Minerva LCD-TV von Familie Binder abholen und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerstatten werde.

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