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Holmes Place: Vorzeitige Kündigung - Unzulässige Vertragsklausel

Fitness-Center Holmes wollte für eine vorzeitigen Vertragsausstieg 240 Euro. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Frau Klien hatte 2015 mit dem Fitnesscenter Holmes Place (Wien) einen Vertrag für 24 Monate abgeschlossen. Als sie nach über einem Jahr aus beruflichen Gründen kündigen wollte, hieß es, dies sei laut den AGB nur gegen 240 € Abschlagszahlung möglich.

240-€-Abschlagszahlung unzulässig

Wir stellten klar, dass derartige Vertragsbestimmungen laut Oberstem Gerichtshof unzulässig und unwirksam seien und Frau Kliens Kündigung daher zum nächstmöglichen Termin (9.1.2017) wirksam werde. Holmes Place antwortete zunächst nicht. Auf unser zweites Schreiben hin bot das Unternehmen dann an, Frau Kliens Vertrag rückwirkend mit 31.12.2016 zu beenden und den für Jänner 2017 abgebuchten Beitrag zurückzuüberweisen.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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