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Rauchfangkehrer - Ärger mit dem schwarzen Mann

, aktualisiert am

Rauchfangkehrer sind für viele Konsumenten ein Reizthema. Sie kommen unnötig oft, werfen nur einen flüchtigen Blick in den Kamin, ohne zu kehren, und verlangen eine dafür viel zu hohe Gebühr – so lassen sich die häufigsten Vorwürfe zusammenfassen.

„Beim ersten Besuch hat er es noch geschafft, unser Haus zu betreten, das Ganze hat dreieinhalb Minuten gedauert. Beim zweiten Termin haben wir nur mehr einen Zahlschein im Briefkasten vorgefunden.“ Lesen Sie auch Rauchfangkehrer - Wenig Freude Solche Beschwerden über Rauchfangkehrer bekommen wir immer wieder zu hören. Die traditionsreiche Zunft will diese Kritik nicht gelten lassen: "Ohne uns ist das Leben vieler Menschen gefährdet, wir sorgen für Brandschutz, einen sparsamen Umgang mit Energie und für saubere Luft“ (Zusammenfassung).

Kehren ist passé

Die Gefahr von Bränden ist allerdings in den letzten Jahrzehnten massiv zurückgegangen, eine halbe Stadt wird heute nicht mehr wegen eines defekten Kamins in Schutt und Asche gelegt. Neue Brennstoffe (weg von Kohle und Holz) und die moderne Technologie von Heizanlagen haben dazu geführt, dass das eigentliche Rußkehren in den Hintergrund getreten ist. Heute geht es vielmehr darum, zu überprüfen, ob der Luftaustausch ausreichend ist, keine Ablagerungen im Kamin entstanden sind oder Abgase schnell genug abziehen.

Gefahr Kohlenmonoxid-Vergiftung

Letzteres wird auch immer gern ins Treffen geführt, um die Unverzichtbarkeit der Rauchfangkehrertätigkeit zu betonen. Da Fenster und Türen immer besser isoliert sind, dringt weniger oder gar keine Luft mehr in die Innenräume, wenn nicht regelmäßig gelüftet wird. Dadurch kann es zu einem Unterdruck kommen, sodass Kohlenmonoxid nicht über den Kamin entweicht, sondern in die Wohnung gesaugt wird. Die Folgen können tödlich sein. Vergessen wird bei dieser Argumentation aber geflissentlich, dass moderne Heizungsanlagen anders als früher raumluftunabhängig sind. Bei Brennwertthermen muss ein Doppelrohr durch den Kamin gelegt werden, damit die Abgase (im inneren Rohr) abgeleitet werden und zusätzlich (durch das äußere Rohr) Frischluft zugeführt werden kann. Mithin sind diese Geräte raumluftunabhängig, die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen ist minimal – auch ohne Kontrolle durch einen Rauchfangkehrer.

Regelungen der Bundesländer

Die leidigen Kehrtermine

Die vorgeschriebenen Kehrtermine – sie sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – halten nur teilweise mit der geänderten Technologie und den geänderten Heizgewohnheiten Schritt (siehe Tabelle rechts). Eine Kehrung viermal jährlich mag bei festen Brennstoffen noch sinnvoll sein, nicht aber bei flüssigen (Heizöl) oder bei Gas. Und auch ein Pellets-Brennwertgerät benötigt diese häufigen Visiten nicht mehr, ist aber im Burgenland und in Vorarlberg unverändert vorgeschrieben. Ärgerlich ist vor allem, dass immer noch jedes Land meint, eigene Regelungen treffen zu müssen. Was der Glaubwürdigkeit des ständig bemühten Arguments, es gehe um die Sicherheit, nicht gerade zuträglich ist. Warum sollen in einem Bundesland vier Kehrungen nötig sein, wenn in anderen eine als ausreichend angesehen wird?

Notfalls auch ohne Rauchfang

Wo es keinen Kamin gibt, sind auch keine Kehrungen nötig – sollte man meinen. Für Fernwärme und Wärmepumpenheizungen wird dies zwar durchwegs akzeptiert, nicht aber für Außenwandthermen: Das sind Gasthermen, deren Abgase über ein Rohr in der Außenwand abgeleitet werden. Während das Burgenland komplett auf eine Überprüfung durch den Rauchfangkehrer verzichtet, sind in Kärnten sogar zwei Termine pro Jahr vorgesehen. In Wien wird differenziert: Bei einem direkten Auslass durch die Wand keine Prüfung; sobald es aber ein Verbindungsstück gibt, muss einmal jährlich überprüft werden.

Kamin abmelden

In Wohnungen, wo es einen Kamin gibt, dieser aber nicht (mehr) benützt wird, weil man beispielsweise auf Wärmepumpe umgestellt hat, kann man den Kamin abmelden, wenn er durch eine Mauerkapsel abgeschlossen wird. Die Abmeldung erfolgt am besten mit eingeschriebenem Brief an den Rauchfangkehrer und sicherheitshalber auch an die Gemeinde.

Wien: Eigenwillige Kehrvorschriften

Einmal Kehren – vier Termine

Wien hat etwas eigenwillige Kehrvorschriften: Grundsätzlich gibt es vier Termine pro Jahr, aber nur eine Hauptkehrung. Nur bei Letzterer müssen die Wohnräume zugänglich sein, während bei den anderen Terminen der Rauchfangkehrer nur jene Teile der Kaminanlagen besichtigt, die öffentlich zugänglich sind, also beispielsweise Keller und Dach eines Mehrparteienhauses. Weshalb dann diese Termine für ein Einfamilienhaus erforderlich sind, wo Dach und Keller ohne Anwesenheit des Eigentümers ja nicht zugänglich sind? Das seien auch Ersatztermine für jene Kunden, die am Tag der Hauptkehrung keine Zeit hätten, so die Rechtfertigung der Wiener Innung. Gekehrt müsse nur einmal werden. Wenn der Kamin glatte Innenwände aufweist (also mit Metall, Kunststoff verkleidet bzw. verrohrt ist) und ausschließlich mit Erdgas geheizt wird, genügt tatsächlich ein einziger Termin pro Jahr – das ist bei Gasbrennwertgeräten der Fall. Ob diese Regel der Weisheit letzter Schluss ist?

Kurzfristige Terminbenachrichtigung

Viele Wiener halten es für unsinnig, andererseits sind auch viele Menschen in anderen Bundesländern über die dortige Praxis nicht recht glücklich. In Wien bekommt man Anfang des Jahres eine Terminaufstellung für das ganze Jahr, man kann sich also frühzeitig einen der vier Termine freihalten. Anderswo gibt es nur einen Termin, den der Rauchfangkehrer im günstigen Fall bei seiner letzten Kehrung mitgeteilt hat. Die Kehrordnungen sehen aber oft nur wenige Wochen als Mindestfrist vor. So muss in Niederösterreich oder Tirol der Termin erst 48 Stunden davor mitgeteilt werden. Sollte der Kunde einen Termin nicht einhalten können, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Rauchfangkehrer in Verbindung zu setzen und einen alternativen Termin zu vereinbaren. Sonst sind zusätzliche Kosten für den versäumten Termin nicht zu verhindern.

Wechsel des Rauchfangkehrers

1,3 Millionen Urlaubstage

Die Frage, ob und wann ein Rauchfangkehrerbesuch notwendig ist, hat auch gesamtgesellschaftliche Relevanz. Eine Studie aus dem Jahr 2015 kam zu dem Schluss, dass dadurch bundesweit 1,3 Millionen Urlaubstage verursacht werden – pro Termin muss man sich einen halben Tag freinehmen –, was einem monetären Gegenwert von 65 Mio. Euro entspricht. Neben den Kehrterminen zur Überprüfung und (in seltenen Fällen) Reinigung des Kamins müssen die Abgasanlagen auch auf Emissionen überprüft werden. Auch hier feiert der Justament- Föderalismus fröhliche Urständ. Im Jahr 2016 hat man sich zwar auf eine einheitliche Frist von vier Jahren für Erdgasanlagen geeinigt, aber das gilt vorläufig nur in Wien und Tirol. In den meisten anderen Bundesländern sind Abgasmessungen alle zwei Jahre vorgeschrieben – wie generell für Öl- und Festbrennstoff- Heizungen.

Übernahme abgelehnt

Kann man den Rauchfangkehrer wechseln, wenn man mit ihm unzufrieden ist? Möglich ist es, allerdings grundsätzlich nur innerhalb des Kehrgebietes. Gibt es im Kehrgebiet nicht mehr als zwei Rauchfangkehrer, so können Sie auch einen Betrieb von außerhalb des Kehrgebietes beauftragen. Er kann aber, je nach Bundesland, in dem Sie wohnen, zusätzlich zu den Kehrgebühren Wegzeit und/oder Kilometergeld verrechnen. Klären Sie das besser vorab mit ihrem Wunsch-Rauchfangkehrer. Der Wechsel muss laut Gewerbeordnung außerhalb der Heizperiode (zumeist Mai bis September) erfolgen und mindestens vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin. Befindet sich der gewählte Rauchfangkehrer in Ihrem Kehrgebiet, so muss er den Auftrag annehmen, sonst nicht. Es gibt Fälle, in denen selbst Rauchfangkehrer aus dem Kehrgebiet eine Übernahme abgelehnt haben – man will sich ja untereinander nicht wehtun.

Kein Preiswettbewerb

Wohnen Sie in einem Mehrparteienhaus, dann muss das gesamte Haus wechseln. Ansprechpartner für die Mieter oder Eigentümer ist in diesem Fall die Hausverwaltung. Billiger wird es in der Regel jedenfalls nicht, wenn Sie wechseln. Denn es gibt eine ziemlich strikte Tarifordnung – sie enthält zwar üblicherweise Kann-Bestimmungen, aber die meisten reizen diese auch aus; einen Preiswettbewerb gibt es in der Branche einfach nicht. Und solange einem der Wechsel so schwergemacht wird, wird es auch keinen geben.

Auslaufmodell?

Ist der Beruf des Rauchfangkehrers nicht ein Auslaufmodell? Brennwerttechnologie und Rohr-in-Rohr-Abgasanlagen haben das „Kehren“ längst überflüssig gemacht. Abgasmessungen kann jeder befugte/berechtigte Fachmann vornehmen, zum Beispiel ein Installateur. Doch die Zunft der schwarzen Männer ist eine durchschlagskräftige Lobby. Insider haben eine Erklärung dafür, dass der Berufszweig nicht so bald aussterben wird: Falle durch den technischen Fortschritt ein Geschäftszweig weg, so würden die Lobbyisten vehement darauf drängen, dass sie ein Kompensationsgeschäft bekommen. Im Grunde spricht nichts dagegen, dass Installateure die verbliebenen Funktionen des Rauchfangkehrers mit übernehmen. Die erforderliche Zusatzausbildung ist kein grundsätzliches Hindernis. Für die Konsumenten wäre es jedenfalls eine Erleichterung: Es gäbe endlich einen Wettbewerb in der Branche, und man könnte sich zumindest einen Urlaubstag pro Jahr sparen: Der jährliche Geräteservice könnte mit dem Kehrtermin zusammengelegt werden.

Tabelle: Rauchfangkehrer-Termine

Zusammenfassung

  • Gesetze sind einzuhalten. Auch wenn Sie die eine oder andere Bedingung als schikanös empfinden: Die Überprüfung der Kamine bzw. Abgasanlagen ist gesetzlich geregelt. Sowohl Rauchfangkehrer als auch Konsumenten sind verpflichtet, sich an die Regelungen zu halten. Tun sie das nicht, können strenge Strafen verhängt werden – bis zu 10.000 Euro.
  • Einvernehmen herstellen. Eine gute Gesprächsbasis mit dem Rauchfangkehrer kann Missverständnissen vorbeugen und allzu strikte Auslegungen bürokratischer Bestimmungen vermeiden helfen.
  • Alternativen. Wenn gar nichts mehr geht, suchen Sie sich einen neuen Rauchfangkehrer. Vergewissern Sie sich aber zuvor, dass sich dadurch wirklich etwas verbessert. Abgasmessungen können auch durch den befugten/berechtigten Fachmann (Installateur) erfolgen.

Leserreaktionen

Kehrungen bei Fernwärme

Der Artikel „Rauchfangkehrer” zielt vor allem auf Wohnungsbesitzer ab. Dieselbe Problematik kann auch zB bei Genossenschaftswohnungen vorliegen. Bei unserem Bau wurde trotz Umstellung auf Fernwärme die Verrechnung von Kaminkehrungen jahrelang(!) beibehalten, bis die Hausverwaltung ein ausgefülltes „Verrechnungsblatt nach dem Kehrtarif 2016 für das Rauchfangkehrergewerbe in Wien” verlangte, da wurden die Kosten plötzlich um 70 % reduziert.

Ernst Reinwein
Wien
(aus KONSUMENT 8/2017)

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