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Buchclub Donauland - Miese Tricks

Der Buchclub Donauland verschickt Bücher, die nicht bestellt wurden, und mahnt Empfänger ab, die nicht bezahlen. Ein Fall für uns.
 

Die Beschwerden häufen sich. Konsumenten wenden sich an uns, weil sie nicht ­bestellte Sendungen des Buchclubs Donauland erhalten. Die Empfänger haben ihre Mitgliedschaft im Buchclub teils bereits vor Jahren gekündigt. Wird die beiliegende Rechnung nicht bezahlt, werden die Konsumenten mit Mahnungen bis hin zu Inkassoforderungen traktiert.

Erfolglose Kontaktaufnahme

Frau R. ­etwa kündigt ihre Mitgliedschaft im Buchclub Donauland im Jahr 2015. Im April 2017 bekommt sie von Donauland ein Buch mit Rechnung zugeschickt. Erfolglos versucht sie, erst telefonisch, dann schriftlich mit der Firma Kontakt aufzunehmen, um das Miss­verständnis aufzulösen. Kurz danach findet sie die erste Mahnung in ihrem Postkasten. Weitere Versuche, darüber aufzuklären, dass Sie kein Mitglied ist und auch kein Buch bestellt hat, scheitern.

Als sie die fünfte Mahnung erhält, wendet sich Frau R. an den VKI. Nach einiger Zeit reagiert Donauland auf unsere Intervention und schreibt, die Kundin möge das Buch zurückschicken oder eine eidesstattliche Versicherung senden, dass sie das Buch nicht erhalten habe. Maria Ecker, Leiterin des VKI-Beratungszentrums, stellt klar, dass Frau R. diesen Forderungen keineswegs Folge leisten muss: „Bekommt man Ware zugeschickt, die man nicht bestellt hat, ist man nicht verpflichtet, diese anzunehmen oder zurückzuschicken. Man kann die Sendung einfach behalten, verschenken oder wegwerfen.“
 

Akzeptieren von Kündigungen dauert lange

Mahnung für Bezahlung von retourniertem Buch

Noch einen Schritt weiter geht Donauland bei Herrn G. Dieser kündigt Anfang 2016 ­seine Mitgliedschaft bei Donauland, was auch per Mail bestätigt wird. Dabei teilt man ihm mit, dass ihm die Buchclub-Ehrenmitgliedschaft verliehen werde, was allerdings nicht mit wei­teren Kauf­ver­pflich­tungen verbunden sei. Im April 2017 erhält Herr G. völlig überraschend ein Buch, das er nicht bestellt hatte. Er retourniert die Sendung um­gehend. Dennoch trudelt kurz darauf die erste Mahnung bei ihm ein. Nach der dritten Mahnung kontaktiert Herr G. den VKI. Unsere Inter­vention bei Donauland bleibt zunächst un­beantwortet. Herr G. erhält zwei weitere Mahnungen und zuletzt eine Zahlungsaufforderung von einem deutschen Inkasso­büro. Unserer For­derung, den Betrag auszubuchen, ist das Inkassobüro bis Redaktionsschluss nicht nach­gekommen.

Schwierigkeiten beim Beenden der Mitgliedschaft

Auch mit bestehenden Kunden springt der Buchclub nicht zimperlich um. Herr W. gibt 2017 zwei Bestellungen bei Donauland auf. Danach erhält er ein weiteres Buch, das er gar nicht bestellt hatte. Daraufhin kündigt Herr W. seine Mitgliedschaft. Er erhält ­jedoch keine Bestätigung dafür. Auch unserer Aufforderung, die Rechnung für das nicht bestellte Buch zu stornieren und die Kündigung anzuerkennen, kommt Donauland zunächst nicht nach. Erst auf unsere Urgenz hin wird uns mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft von Herrn W. mit 31.12.2017 beendet sei.

Akzeptieren von Kündigungen dauert lange

Bei anderen Buchclub-Kunden, die ihre Mitgliedschaft im Lauf des Jahres 2017 gekündigt haben, will das Unternehmen dies nicht ohne Weiteres akzeptieren. Bei uns häufen sich die Beschwerden, dass die Kündigung erst per 31.12.2018 bestätigt wird.Wir bezweifeln, dass diese Vorgehensweise korrekt ist. „Eine derart lange Bindung ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Um bezüglich der Kündigungsfrist ganz sicherzugehen, benötigen wir jedoch einen älteren Donauland-Vertrag“, sagt VKI-Juristin Maria ­Ecker. Der VKI hat deshalb Donauland zur Herausgabe von Vertragsformblättern sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgefordert.

Löschen der Kundendaten

„Wer ordnungsgemäß gekündigt hat und eine Mahnung für eine ­Büchersendung erhält, sollte Donauland benachrichtigen, dass keine Mitgliedschaft mehr besteht, und gleichzeitig fordern, dass die Kundendaten gelöscht werden“, so Maria Ecker.

Kosten für die Hotline

Donauland wurde in letzter Zeit nicht nur durch zweifelhaftes Geschäftsgebaren auffällig. Für Anrufe unter der von Donauland eingerichteten Service-Rufnummer, über die Verbraucher etwa ihre Rechte geltend machen konnten, wurde Kunden bis zu 20 Cent pro Minute verrechnet.

Wir klagten Donauland. Die Kosten eines auf einen geschlossenen Verbrauchervertrag bezogenen Anrufs unter einer Service-Rufnummer dürfen nämlich die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen. Donauland verpflichtete sich im gerichtlichen Vergleich, den telefonischen Kundendienst künftig nur noch rechtskonform anzubieten.

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