Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Glas Suppenpulver, das von außen mehr Produkt verspricht, als es enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Glas Suppenpulver, das von außen mehr Produkt verspricht, als es enthält. |
Le Gusto Klare Gemüsesuppe: Dass der Behälter außer Instant-Suppenpulver auch reichlich Luft enthält, fällt bei geschlossenem Glas nicht auf. Bild: VKI
Le Gusto Klare Gemüsesuppe: Erst nach dem Öffnen zeigt sich: Die Füllmenge endet 3 cm unter dem Verschluss. Bild: VKI
Das steht drauf: Le Gusto Klare Gemüsesuppe
Gekauft bei: Hofer
Bei Hofer gibt es verschiedene Instant-Suppen, darunter auch Le Gusto Klare Gemüsesuppe im Glas. Ein Kunde kaufte ein Glas, machte es auf und sah, dass der Behälter nur kärglich mit Suppenpulver gefüllt war. „Vom Hofer: Klare Gemüsesuppe 140 g im Glas, die Füllmenge endet ca. 3 cm unter dem Siegelverschluss, und das bei einem 9 cm hohen Glas. Wahnsinn“, schrieb er uns empört. Wie auf unserem Foto zu sehen, würde in dieses Glas erheblich mehr Suppenpulver hineinpassen.
Hofer, der die Le Gusto Gemüsesuppe vertreibt, erklärte auf unsere Bitte um Stellungnahme ausführlich, dass diese Produktverpackung sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entspreche und dass deren Einhaltung während der laufenden Produktion regelmäßig kontrolliert werde.
Schon möglich, aber so wenig Produkt im Glas verärgert nicht nur Konsumenten zu Recht, sondern ist auch ökologisch problematisch. Immerhin kündigte Hofer auch an, gemeinsam mit dem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung zu prüfen. Erfreulich, das zu hören. Wir bleiben dran.
Was Hofer zum übergroßen Glas der Le Gusto Klaren Gemüsesuppe sagt.
„Die Produktverpackung entspricht den Vorgaben der Fertigpackungsordnung. In dieser sind Minusabweichungen zum aufgedruckten Nenngewicht definiert. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Fertigpackungen den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. Im Verpackungsprozess werden daher regelmäßige Wiegungen durchgeführt, um die Einhaltung des aufgedruckten Nenngewichts sicherzustellen.
Selbstverständlich werden auch sämtliche österreichische und europäische Vorschriften bezüglich Aufmachung und Kennzeichnung eingehalten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um den Verbraucher vor sogenannten Mogelpackungen zu schützen. Sie legen unter anderem fest, zu wie viel Prozent eine Verpackung gefüllt sein muss, damit es sich nicht um eine Mogelpackung handelt.
Die Größen unserer Verpackungen werden auf Basis dieser Vorgaben entwickelt und deren Einhaltung wird während der laufenden Produktion regelmäßig kontrolliert. Wir nehmen Ihr Schreiben zum Anlass, um gemeinsam mit unserem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung der Le Gusto Gemüsesuppe zu prüfen.“
HOFER KG
31. 10. 2017
Wir meinen: Wir warten auf eine optimierte Verpackung.
Die Packung "Mozart Mignon Schnitten" von Manner enthielt rund 50 Prozent Luft. Mogelpackung, urteilte das Gericht. Nun ist die geringe Füllhöhe auf der Packung gekennzeichnet – sonst wurde nichts verändert.
Jetzt mit weniger Luft im Karton! Recheis hat wie versprochen die Verpackung der "Recheis Fadennudeln glutenfrei" verkleinert. Die Größe des Kartons passt nun zur Menge der Nudeln.
Veganz hat die Packung „Veganz Doppelkeks Original“ geschrumpft, doch der Preis ist annähernd gleich wie zuvor. Immerhin ist die Verpackung verkleinert. Doch die versteckte Preiserhöhung verärgert Konsument:innen.
Das Müsli an sich kann man empfehlen, doch die geringe Füllmenge des "Allos Entdecker Müsli Schoko" sorgt für Ärger. Schon am Sichtfenster ist zu erkennen: Die Verpackung enthält zur Hälfte Luft!
"Milka Cookie Loop": Zu große Verpackung im Verhältnis zum Inhalt, meinen enttäuschte Konsument:innen. Hat Mondelez in Österreich die Füllmenge reduziert?
Die Dose "Naduria Mandelprotein" ist nur etwa halb voll, was vor dem Öffnen nicht zu erkennen ist. Ressourcenverschwendung beim Verpackungsmaterial verärgert Konsument:innen.
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