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Canon: Cashback-Aktion - Falsche Antwort

Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Firma Canon, die mit einer Geld-Zurück-Aktion wirbt, die ohne bestimmten Code nicht umsetzbar ist.

Oft sind es kleine Details, die im Alltag Ärger hervorrufen, mit ein bisschen gutem Willen aber leicht aus der Welt zu schaffen wären. Ein Beispiel dafür haben wir mit der Leserpost hereinbekommen. Ein Konsument aus der Steiermark erhielt zusammen mit einem im Fachhandel gekauften Canon-­Drucker einen Folder, in dem eine Cashback-­Aktion beworben wurde. Nach persönlicher Registrierung bekäme er demnach vom Hersteller bis zu 40 Euro rückerstattet. 

Fehlender Code für Cashback-Aktion

Etwa eine Woche nach Inbetriebnahme des Gerätes befüllte der Käufer ein sehr umfangreiches Online­-Formular mit seinen persönlichen Informationen, vom Namen über die Details seiner Bankverbindung bis hin zur Seriennummer des Druckers. Am Ende fehlte noch die European Article Number (EAN). Die befand sich leider auf der Außenseite des Verpackungskartons. Und den hatte der Konsument aus Platzgründen bereits entsorgt. 

Billige Ausrede?

Ein Anruf bei der Canon­-Servicehotline mündete in der Aussage, dass „man vielleicht einmal die Händler darauf aufmerksam machen sollte“. Nun ist das Anbringen des EAN-­Codes, dessen Zweck es ist, Produkte eindeutig identifizierbar zu machen und den Warenverkehr zu beschleunigen, nicht zwangsläufig Aufgabe des Herstellers. Dies im Zusammenhang mit der Cashback-­Aktion aber unter Bedauern auf die Händler zu schieben, wirkt wie eine billige Ausrede und ist mit Sicherheit nicht die Antwort, welche sich die Kunden erwarten.

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