Zum Inhalt

BabyLiss - Bart- und Haarschneider

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: BabyLiss sandte kostenlos zwei neue Distanzaufsätze für einen Bart- und Haarschneider zu.

Ich verwende seit drei Jahren einen Bart- und Haarschneider der Firma BabyLiss. Inzwischen sind vom Distanzaufsatz, mit dem die Schnittlänge stufenweise eingestellt werden kann, bereits mehrere Kamm-Zähne ausgebrochen. Per Online-Formular habe ich um Ersatz angefragt, und nach Bekanntgabe meiner Anschrift wurden mir zwei neue Distanzaufsätze kostenfrei zugestellt.

Michael Greilinger
E-Mail

 

Mehr Beispiele für positive Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie

Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!

  • Abonnenten: Als registrierter User von konsument.at können Sie Ihre Erlebnisse in unseren Foren posten.
  • Keine Abonnenten: Sind Sie nicht registriert, dann schreiben Sie Ihre Erfahrungen bitte an leserbriefe@konsument.at oder bestellen ein KONSUMENT-Abo bzw. eine Online-Tageskarte, um in den Foren posten zu können.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Remington - Rasierer


"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Remington lieferte per Post einen neuen Rasierer.

Payer Internat. Technologies - Rasierer


"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Payer Internat. Technologies sandte kostenlos eine neue Scherfolie und einen Messerblock für einen Rasierer zu.

Remington - Der Bart ist ab


"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um Remington.

Payer: Elektrorasierer - Scherfolie kaputt

In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang