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Röhrenfernseher Bildrauschen türkiser Hintergrund
Bild: KsanderDN / Shutterstock.com

GIS: TV-Gebühren - Für nicht verwendbare Geräte

GIS-Gebühr für einen nicht verwendbaren alten Röhren-Fernseher. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth.

An Herrn Langers Wohnungstür steckte ein Zettel: Er solle sich bezüglich TV-Anmeldung bei der GIS melden, hieß es da. Doch bevor er noch darauf reagieren konnte, stand bereits ein GIS-Mitarbeiter vor der Tür.

Röhrenfernseher

Herr Langer hatte lediglich alte, nicht mehr verwendbare Röhrenfernseher. Der GIS-Mitarbeiter begutachtete die Geräte und bestätigte Herrn Langer, dass diese nicht angemeldet werden müssen. Er bat Herrn Langer um eine Unterschrift auf seinem mitgebrachten Pad – „nur aus formalen Gründen“, meinte er. Herr Langer verließ sich auf diese Aussage und unterschrieb.

"Nur aus formalen Gründen"

Dass er mit seiner Unterschrift irrtümlich eine TV-Nutzung angemeldet hatte, fiel ihm erst aufgrund der seither von seinem Konto abgebuchten TV-Gebühren auf. Er forderte von der GIS, die Abbuchung zu korrigieren. Das Unternehmen reagierte nicht. Als wir uns einschalteten, stornierte die GIS Herrn Langers Fernseh-Anmeldung und sicherte die Rückerstattung des zu viel abgebuchten Betrages zu.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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