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Konsumentenrechte: braucht jeder - Kommentar von Gernot Schönfeldinger

Trotz Anfeindungen, unsachlicher Kritik und Gegenwind: der Konsumentenschutz und die Durchsetzung der Rechte von Konsumenten bleiben unsere Aufgabe. - Ein Editorial von KONSUMENT-Redakteur Gernot Schönfeldinger.

VKI-Experte Gernot SchönfeldingerAls VKI-Mitarbeiter, egal ob in der Konsumentenberatung, der Rechtsabteilung, im Testbereich oder in der KONSUMENT-Redaktion, macht man sich nicht nur Freunde. Damit können wir leben, selbst wenn es vorkommt, dass der eine oder andere Vertreter der von uns kritisierten Unternehmen die sachliche Ebene verlässt. Ein Vorwurf, der gerne vorgebracht wird, ist die Gefährdung von Arbeitsplätzen aufgrund negativer Testergebnisse und/oder Berichterstattung. Dabei handelt es sich um ein Totschlagargument, eines, das den Konsumentenschutz insgesamt infrage stellt, ohne irgendeinen Beweis für die aufgestellte Behauptung zu liefern.

Grundlage unseres Handelns: KSchG

Vor mittlerweile 40 Jahren, im Oktober 1979, ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft getreten. Es bildet seither die rechtliche Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Uns ist nicht bekannt, dass etwa aufgrund der darin festgehaltenen Nichtigkeit von benachteiligenden Vertragsklauseln die Geschäfte plötzlich schlechter gelaufen wären. Oder dass wegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auf einmal die Anzahl der Firmenkonkurse signifikant angestiegen wäre. Damals wie heute muss man betonen, wie wichtig es ist, dass bestimmte Bereiche des Alltags möglichst klar geregelt sind. Das KSchG gibt uns zudem eine Handhabe, um gegen unfaire Bedingungen vorzugehen und Konsumentenrechte durchzusetzen.

Vielleicht brauchen auch Sie einmal Konsumentenschutz?

Was gerne vergessen wird: Irgendwo ist auch der Firmenchef Konsument – wenn er Lebensmittel oder Kleidung einkauft, wenn er für zu Hause eine neue Küche bestellt, wenn er einen Urlaub bucht. Wie die jüngste Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook zeigt, kann man nie wissen, ob man den Konsumentenschutz nicht doch einmal selber braucht. Sollten also einmal unerwartet Schwierigkeiten über einen hereinbrechen, dann ist es gut, zu wissen, wohin man sich wenden kann.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Gernot Schönfeldinger | Chef vom Dienst
E-Mail: gschoenfeldinger@konsument.at
Testmagazin KONSUMENT
Linke Wienzeile 18,
1060 Wien

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