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easybank AG: gesetzwidrige Gebühren - 150 € bei einem Todesfall

In Zeiten niedriger Zinsen versuchen Banken mit vielen Gebühren die Einnahmen zu erhöhen. Wir haben die easybank geklagt und in vielen Fällen Recht bekommen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat 14 Vertragsbestimmungen der easybank als gesetzwidrig eingestuft. Mit anderen Worten: Es ging um das Kleingedruckte, darunter auch Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 11.12.2019). Im Mittelpunkt unserer Klage standen

  • ungerechtfertigte Gebühren
  • Haftung zu Lasten der Kunden sowie
  • zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher.

Kreditkartenzahlung außerhalb der EU

Wo findet eine Zahlung mit Kreditkarte statt und wie ist sie zu verrechnen? Eine der unzulässigen Easybank-Klauseln sah vor, dass für Kreditkartentransaktionen, die außerhalb der EU in Euro durchgeführt werden, ein Entgelt anfällt. Ob die Zahlung außerhalb der Europäischen Union liegt oder nicht, hat die easybank nach dem jeweiligen Standort des Vertragsunternehmens beurteilt. Das OLG Wien sah darin eine für den Kunden undurchsichtige Regelung. Es bleibe unklar, was unter "Standort" zu verstehen ist und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.

150-Euro-Gebühr bei einem Todesfall

Die easybank hat in ihren Geschäftsbedingungen auch ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" festgelegt. Die Höhe beträgt 150 Euro. Nach dem Zahlungsdienstegesetz darf ein Kreditinstitut nur für bestimmte, im Gesetz ausdrücklich genannte Nebenleistungen eine Gebühr verrechnen. Für die anderen Nebenleistungen muss der Kunde nicht zusätzlich bezahlen. Die Abrechnung im Todesfall ist, so das Gericht, eine gesetzliche Pflicht des Kreditinstitutes beim Abwickeln der Verlassenschaft. Die Bank muss dies ohne zusätzliche Kosten für den Karteninhaber erfüllen.

100 Euro für „Rechtsfallbearbeitung“

Die easybank verrechnete auch für eine sogenannte "Rechtsfallbearbeitung" 100 Euro. Auch diese Gebühr beurteilte das OLG Wien als unzulässig. Die Bank könnte sie, so das Gericht, für nahezu jeden Bearbeitung heranziehen - völlig unabhängig von einem Schaden oder dem Verschulden des Konsumenten.

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Daneben beurteilte das Gericht weitere Klauseln als unzulässig. So hatte die easybank den Konsumenten strenge Sorgfalts-, Anzeige- und Meldepflichten aufgebürdet. Fünf von uns beanstandete Klauseln wurden vom Gericht für zulässig beurteilt. - Lesen Sie eine ausführliche Darstellung und das Original-Urteil auf Gesetzwidrige Klauseln in AGB der easybank AG.

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