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Aus für "Incredible Burger" - Urheberrechtsverstöße

Nestlé darf seine veganen Hamburger nicht mehr "Incredible Burger" nennen, entschied der Internationale Gerichtshof.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verbietet dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé, in Europa seine veganen Hamburger unter dem Namen "Incredible Burger" zu vermarkten. 

Zu große Ähnlichkeit mit "Impossible Burger"

Laut den Richtern ähnelt die Bezeichnung dem Markennamen „Impossible Burger“ des US-Start-ups Impossible Foods zu sehr und verstößt demnach gegen das Urheberrecht. Nestlé will aus prinzipiellen Gründen in Berufung gehen, dem Urteil aber Folge leisten.

Aus für "Incredible Burger" - Nestlé darf seine vegane Burgervariante nicht mehr so nennen. (Bild: VKI)

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